Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik 1956, Seite 8

Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 8 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 8); stören. Wenn das Gericht durch seine Tätigkeit die genannten gesellschaftsgefährlichen Handlungen bestraft, nimmt es die Interessen der Klassen wahr, die unseren Staat tragen. Die gesamte Strafrechtsprechung trägt somit Klassencharakter, über den jeder in der Justiz Tätige sich klar sein muß. In der Anwendung des Strafrechts ist hierbei eine weitgehende Differenzierung nötig zwischen den schweren, von unseren Feinden be-gangenen Verbrechen und sonstigen strafbaren Handlungen von Bürgern. Zur Frage der Kennzeichnung des Verbrechens als Erscheinungsform des Klassenkampfes sind in der „Neuen Justiz“ eine Reihe interessanter Beiträge erschienen7). Doch auch das Zivilverfahren hat Klassencharakter. Indem z. B. die Bürger zu jeder Zeit die Möglichkeit haben, ihre Rechte vor Gerichten geltend zu machen, indem gesellschaftliche Organisationen die Gerichte in Anspruch nehmen können, ist gesichert, daß die in den Gesetzen bestimmten Rechte der Bürger, z. B. ihr Eigentumsrecht, im Fall der Verletzung durch einen anderen geschützt werden. Der Verletzte kann z. B. Schadenersatz fordern oder sein Eigentum vom unbefugten Besitzer herausverlangen. Im Familienrecht, z. B. bei einer Ehescheidung, sind die Gerichte verpflichtet, alles zu tun, um die Ehe zu erhalten und leichtfertige Ehescheidungen zu vermeiden. Wo liegt hier der Klassencharakter? Er zeigt sich darin, daß die Arbeiter-und-Bauern-Macht leichtfertige Ehescheidungen nicht zuläßt und dies in den Gesetzen bestimmt. Die richtige klassenmäßige, den Interessen der Arbeiter und Bauern entsprechende Rechtsprechung eines Gerichts ist z. B. dann gegeben, wenn die Prozesse so abgeschlossen werden, daß entweder die Eheleute ausgesöhnt oder die wirklich auseinandergelebten Ehen aber auch nur diese allein geschieden werden. Die Gesetze unseres Staates bringen den Willen der Werktätigen zum Ausdruck, der entscheidend von den Zielen der Arbeiterklasse und ihrer Partei bestimmt wird. Die richtige Anwendung unserer Gesetze durch das Gericht, das Erkennen des politischen Inhalts jeder Gesetzesbestimmung, sind die Grundlage einer Rechtsprechung, die ihren Klassenaufgaben gerecht wird. Dabei ergibt sich für das Gericht die politisch richtig durchdachte Anwendung der Gesetze aus all den Gesichtspunkten, die den politischen Weg unseres Staates und seiner Bevölkerung bestimmen. So muß das Gericht z. B. in jeder Entscheidung darauf achten, wie sich das Urteil auf die Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, auf die Stärkung des Vertrauens der Bürger, auf das Vertiefen der Freundschaft mit den Völkern auswirkt. Die dem Gesamtinteresse der Werktätigen richtig entsprechende und sie fördernde Entscheidung bringt den Klassencharakter unserer Rechtsprechung zum Ausdruck. Eine solche Rechtsprechung wird von den Gerichten gefordert. Wir sprechen hier davon, daß das Gericht parteilich für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht eintritt. Wenn das Gericht parteilich entscheiden will, muß es die politischen Grundsätze der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung und ebenso die örtlichen Schwerpunkte richtig verarbeiten, wobei es auf den Zeitpunkt der Urteilsfindung ankommt. Wenn sich z. B. gegenwärtig (1956) zeigt, daß sich die Spannungen in der Welt gemindert und die Arbeiter und Bauern in der DDR ihre Macht gefestigt haben, findet dies seinen Aus- 7) vgl. die Beiträge von Orschekowski und Streit zu diesem Problem, Neue Justiz 1956, S. 439 und S. 494. Weitere Beiträge in dieser Diskussion von Schwarz, Kühlig, Büttner, Weise finden sich in Neue Justiz 1956, S. 597 und 623 f. Ein abschließender Bericht ist vorgesehen. 8;
Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 8 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 8) Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 8 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 8)

Dokumentation: Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Aufgaben der Rechtssprechung, Grundzüge der Gerichtsverfassung und System der Gerichte 1956, 3. Beiheft zur Schöffenzeitschrift 1956, bearbeitet von: Dr. Kurt Görner (Berlin), Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 1-64).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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