Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik 1956, Seite 35

Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 35 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 35); neu zu übertragenden Aufgaben sind Ausdruck des Vertrauens und der Anerkennung, welche sich die Schöffen durch ihre Arbeit seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes erworben haben37). $ Der Schöffe soll an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen (§ 26 Abs. 2 GVG). Hierdurch wird gewährleistet, daß sich die Schöffen in das gerichtliche Verfahren einarbeiten, sich sorgfältig auf die Verhandlung vorbereiten und einen überblick über den Ablauf der gerichtlichen Tätigkeit gewinnen können. Die ununterbrochene zwölftägige Tätigkeit am Gericht schafft erst die Voraussetzung, daß der Schöffe wirklich auch als Richter tätig wird, und nicht nur als Statist ohne Vorbereitung in einer Verhandlung dabeisitzt, wie es bei den Schöffen an den Gerichten eines bürgerlichen Staates zumeist der Fall ist. Die Berufsrichter sind verpflichtet, den Schöffen bei Erfüllung ihrer Aufgaben nach besten Kräften zu helfen, sie vor allem bei der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung durch Hinweise und Aussprachen anzuleiten. In der Hauptverhandlung im Strafverfahren sollen die Schöffen durch reges Ausüben des Fragerechts dazu beitragen, den wirklichen objektiven Geschehensablauf festzustellen und zugleich alle in der Person des Angeklagten liegenden Umstände aufzuklären. Bei der Urteilsfindung hat die Stimme des Schöffen volles richterliches Gewicht, wobei es durchaus auch einmal möglich ist, daß die zwei Schoflen den Berufsrichter überstimmen. Die Schöffen unterschreiben nach Abfassen des Urteils dieses mit und bekräftigen so auch äußerlich ihre Mitverantwortung für die Entscheidung des Gerichts. Durch ihre Kritik, durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen in der Produktion helfen die Schöffen den Berufsrichtern, ihre Arbeit besser und parteilicher zu gestalten. Zum anderen erwerben die Schöffen in ihrer Funktion neue Kenntnisse, festigen ihr sozialistisches Rechtsbewußtsein und können so immer besser helfen, den Kollegen in den Betrieben oder den Einwohnern ihres Wohnbezirkes die demokratische Gesetzlichkeit zu erläutern. Diesen Prozeß gegenseitiger Hilfe kennzeichnete die Schöffin Geradehand wie folgt: „daß die Verbindung der Justiz mit den Werktätigen unbedingt eine Wechselwirkung dahingehend auslösen muß, daß die Schöffen die Notwendigkeit der Verbindung der Werktätigen zur Justiz erkennen müssen. Wird diese Wechselwirkung nicht beachtet, vollzieht sich der Prozeß der wahren und echten Demokratisierung nur unvollständig und langsam.“38 Von größter Bedeutung für den immer aktiveren Einsatz der Schöffen in der Rechtsprechung ist ihre ständige Qualifizierung. Durch die Schulung müssen die Schöffen unterstützt werden, auf der Grundlage ihres Klassenbewußtseins und ihrer Verbundenheit mit der Produktion Recht zu sprechen, d. h. die Gesetze richtig anzuwenden. Auch die Schöffen sollen unsere Gesetze gut kennen. Selbstverständlich kann es nicht Sache der Schöffenschulung sein, den Schöffen eine Fülle von einzelnen Gesetzesbestimmungen einzutrichtern und so durch ein Übermaß an Stoff den Blick für das Wesentliche zu trüben. Die Grundzüge unseres Rechts, die wichtigsten Prinzipien unserer Gesetze müssen jedoch den Schöffen er- 37) im Eheverfahren sollen die Schöffen zukünftig bei einstweiligen Anordnungen mitwirken. Eine Erweiterung der Rechte der Schöffen im Zivilprozeß ist zunächst nicht vorgesehen. 38) Der Schöffe, 1955, S. 11. 35;
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Dokumentation: Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Aufgaben der Rechtssprechung, Grundzüge der Gerichtsverfassung und System der Gerichte 1956, 3. Beiheft zur Schöffenzeitschrift 1956, bearbeitet von: Dr. Kurt Görner (Berlin), Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 1-64).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Einschätzung von Sachverhalten die Gesetzwidrig-keit des verfolgten Ziels eindeutig zu bestimmen und unumstößlich zu beweisen. Weitere Potenzen zur verbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von subversiven Handlungen feindlich tätiger Personen im Innern der Organisierung der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, Zusammenwirken mit den staatlichen und Wirtschaft sleitenden Organen und gesellschaftlichen Organisationen darauf Einfluß zu nehmen,daß die begünstigenden Bedingungen durch die dafür Verantwortlichen beseitigt zurückgedrängt, rascher die notwendigen Veränderungen herbeigeführt werden und eine straffe Kontrolle darüber erfolgt. Zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung sind die notwendigen theoretischen Grundlagen im Selbststudium zu erarbeiten. Zu studieren sind insbesondere die Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die störungsfreie Sicherung gerichtlicher Hauptverhandlungen charakterisiert. Wesentliche Gefährdungsmomente für die Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen ergeben sich bereits in der Untersuchungshaftanstalt.

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