Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik 1956, Seite 25

Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 25 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 25); Bei den Gerichten des kapitalistischen Staates gibt es in einer größeren Zahl von Fällen noch den Einzelrichter in Strafsachen, dessen Zuständigkeit immerhin so weit reicht, mehrjährige Gefängnisstrafen auszusprechen. Bezeichnend für die Auffassung zu dieser Frage in kapitalistischen Ländern ist, daß man die dem Einzelrichter überlassenen Sachen als Bagatellsachen bezeichnet, obwohl natürlich die Verurteilung zumindest für den Betroffenen in keinem Fall eine Bagatelle ist. Auch ein Großteil der Zivilsachen wird in kapitalistischen Staaten von einem Einzelrichter entschieden. In unserem Gerichtssystem ist der Einzelrichter verschwunden. Einmal deshalb, weil wir in keiner einzigen Gerichtsverhandlung eine Bagatelle sehen. Jede Gerichtsverhandlung ist für alle Beteiligten, vor allem für den angeklagten Bürger, eine sehr ernste Sache, der auch durch die kollegiale Besetzung des Gerichts ein entsprechendes Gewicht zu geben ist. Zum anderen ist das Prinzip der Kollegialität bei den Gerichten ein Sonderfall des Grundsatzes der Kollektivität der Leitung, wobei der Bedeutung der Sache wegen für das Finden des Urteils die Erfahrungen mehrerer Bürger herangezogen werden. Es bedarf keines langen Beweises, daß drei Menschen, die das Gericht bilden, mehr sehen und eher Fehler vermeiden, als wenn nur ein einziger Richter den Richterspruch fällen würde. Deshalb sind die Kammern und Senate eines jeden Gerichts mit drei Richtern besetzt. Durch die kollegiale Beratung und Entscheidung wird gewährleistet, daß der Sachverhalt mit einem Höchstmaß an Sicherheit richtig festgestellt und dann auch die Gesetze auf ihn richtig angewandt werden. Dabei bedarf es der aktiven Mitwirkung aller Richter. Audi bereits in der Verhandlung muß erkennbar sein, daß das Gericht ein Organ mit drei Richtern ist, die als Richterkollegium Zusammenarbeiten. Da in allen erstinstanzlichen Verfahren bei den Kreis- und Bezirksgerichten Schöffen beteiligt sind und dies die große Mehrzahl aller Verfahren ist, hängt das volle Wirksamwerden des Prinzips der Kollegialität davon ab, wie sich die Schöffen für ihre Aufgaben im Richteramt qualifizieren, wobei sie sich .nicht in Richtung des Tätigwerdens eines Berufsrichters entwickeln dürfen. 8. Wann das Gericht angerufen werden kann Die Juristen kennzeichnen dies* auch als die Frage nach der Zulässigkeit des Rechtsweges. Über die Zulässigkeit des Rechtsweges sagt § 9 GVG: „Vor die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik gehören alle Straf- und Zivilsachen, für dde nicht durch Gesetz die Zuständigkeit von Gerichten für bestimmte Sachgebiete oder von Verwaltimgsbehörden begründet ist. Andere Angelegenheiten gehören vor die Gerichte nur, soweit es durch besonderes Gesetz bestimmt ist.“ Wir können hier nur die typischen Fälle darstellen, die vor die Gerichte gehören bzw. die nicht von den Gerichten zu entscheiden sind. Die theoretische Abgrenzung ist nicht etwa dadurch bestimmt, daß Justiz und Verwaltung einen Gegensatz bilden würden. Die Justizorgane sind ebenso wie die Verwaltungsorgane Teile unseres Staatsapparates. Sie unterscheiden sich aber von der Verwaltung durch ihre besondere Aufgabe, die Rechtsprechung, und die hiermit verbundenen besonderen gerichtlichen Verfahren24). Eindeutig klar ist, daß grundsätzlich alle Strafsachen vor die Gerichte gehören, bei ihnen anzuklagen und von ihnen zu entscheiden sind. So- 25 24) vgl. Abschn. I 4.;
Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 25 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 25) Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 25 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 25)

Dokumentation: Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Aufgaben der Rechtssprechung, Grundzüge der Gerichtsverfassung und System der Gerichte 1956, 3. Beiheft zur Schöffenzeitschrift 1956, bearbeitet von: Dr. Kurt Görner (Berlin), Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 1-64).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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