Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik 1956, Seite 21

Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 21 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 21); Auch in bürgerlichen Staaten ist das Gerichtsverfahren öffentlich, ohne daß viel getan wird, die Öffentlichkeit des Verfahrens zu fördern. In der Deutschen Demokratischen Republik wird im Gegensatz dazu alles getan, die Gerichtsverhandlungen möglichst vielen Werktätigen zugänglich zu machen. So entsenden z. B. bei wichtigen Prozessen die Arbeiter von Betrieben oder die Bauern einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft Delegationen, um aus dem Gerichtsverfahren zu lernen und Schlußfolgerungen zu ziehen. Sehr oft wird dann der Prozeß noch in einer Justizaussprache ausgewertet, dort, wo der Verurteilte arbeitete oder wohnte. Von großer Bedeutung für das Gerichtsverfahren ist das Prinzip der Mündlichkeit. Der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit fordert, daß die gesamte Straf- oder Zivilverhandlung abgesehen von Beweisaufnahmen im Wege der Rechtshilfe vor dem Prozeßgericht stattfindet, d. h. vor den Richtern, die dann auch das Urteil fällen. Dabei kann im Urteil nur das berücksichtigt werden, was in der Haupt- bzw. mündlichen Verhandlung gesagt oder wenigstens zum Zweck des Beweises vorgetragen wurde. Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens sind Voraussetzungen, den wahren Sachverhalt zu ermitteln und zugleich die Öffentlichkeit des Verfahrens wirksam werden zu lassen. Das Gericht ist verpflichtet, in seinem Tätigwerden umfassend und allseitig den Sachverhalt zu untersuchen, um die objektive Wahrheit festzustellen. In der Deutschen Demokratischen Republik braucht ganz im Gegensatz zum kapitalistischen Staat die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht verschleiert zu werden. Vielmehr kommt es darauf an, z. B. im Strafverfahren die Ursachen des Verbrechens aufzudecken. Im Eheprozeß müssen die Gründe erforscht werden, weshalb die betreffende Ehe zerrüttet ist. Erst wenn das Gericht den ganzen Sachverhalt wahrhaft kennt, kann es durch Kritik am Verhalten von Organen oder Bürgern zur Beseitigung von Fehlern und Mängeln beitragen. Weitere wichtige Prinzipien wie z. B. das Parteiprinzip, die Beschleunigungsmaxime usw. gehören in ihren Einzelheiten in die Darstellung des Prozeßrechts, so daß wir hier nur verweisen können18). In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, daß die Rechte von nationalen Minderheiten vor Gericht dadurch besonders gewahrt werden, daß sie ihre eigene Sprache gebrauchen können. In der Deutschen Demokratischen Republik trifft dies in den Gebieten mit sorbischer Bevölkerung zu. Hier kann in sorbischer Sprache verhandelt werden. Diese Tatsache ist geeignet, in Gebieten mit sorbischer Bevölkerung die Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens erst voll wirksam werden zu lassen. Die Bestimmung des § 65 GVG, die den Sorben das Recht sichert, ihre Muttersprache vor Gericht zu verwenden, ist ein wesentliches Merkmal unserer Ordnung. 5. Die Gleichheit der Bürger vor dem Gericht Verbot von Ausnahmegerichten Vor dem Gericht der demokratischen Staatsmacht sind alle Bürger gleichberechtigt. So ist es in Art. 6 der Verfassung und in § 7 Abs. 1 GVG bestimmt. Es kann auch nicht anders sein. Das Recht der Deutschen Demokratischen Republik ist für alle Bürger verbindlich. Genausowenig wie iß) vgl. Stiller* Grass, a. a. O., S. 8, 23 28; Ranke, Schutz der Rechte der Bürger ln Gerichtsverfassung und Strafprozeß der DDR, S. 28 38, 46 50. 21;
Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 21 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 21) Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 21 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 21)

Dokumentation: Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Aufgaben der Rechtssprechung, Grundzüge der Gerichtsverfassung und System der Gerichte 1956, 3. Beiheft zur Schöffenzeitschrift 1956, bearbeitet von: Dr. Kurt Görner (Berlin), Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 1-64).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ermittlunqsverfahren. Zu spezifischen rechtlichen Anforderungen an Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche von bis Jahren erfolgen umfassende Ausführungen im Abschnitt der Forschungsarbeit. der Sicht der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X