Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik 1956, Seite 10

Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 10 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 10); Sprache seiner Urteile klingt. Gerade der Grad der Entwicklung dieser Funktion des Gerichts in den kapitalistischen Staaten ist entscheidend für die Rolle und die Bedeutung der Gerichtemaschine und des Gerichteprozesses, der nichts anderes ist als die Tätigkeit dieser Maschine.“8) Wir zitierten so ausführlich, weil hier in knapper Form auf die zwei Seiten der Rechtsprechung in den kapitalistischen Staaten hingewiesen wurde: Wahrnehmung der Rechte ünd Interessen einer kleinen Minderheit von Kapitalisten sowie Unterdrückung der Rechte und Interessen der Mehrheit des Volkes. Dabei wird die Unterdrückungsfunktion, so weit es geht, verschleiert. Machen wir uns an wenigen Beispielen den Klassencharakter der Gerichte in der Bundesrepublik klar, wobei wir mit dem angeblich so „unpolitischen“ Zivilverfahren beginnen wollen: Da hat z. B. ein Arbeiter ein Radiogerät oder eine Couch auf Abzahlung gekauft. Er wird arbeitslos und kann die Raten nicht mehr zahlen. Mit Hilfe des Gerichts wird die Restsumme eingeklagt und die Zinsen von 12°/o u. m. werden dabei nicht vergessen. Dann wird auf Grund des Gerichtsurteils der gekaufte Gegenstand zurückgeholt und manchmal verbleiben dem Arbeiter поф Schulden, die nun der Gerichtsvollzieher rücksichtslos beitreibt. In vielen Zehntausenden von Urteilen werden von den Gerichten alljährlich Eigentumsvergehen abgestraft. Im Vordergrund steht dabei der Schutz des Eigentums des Kapitalisten, vor allem der Monopole. Daß dabei auch Diebstahl persönlichen Eigentums, auch des Arbeiters und Angestellten, von den kapitalistischen Gerichten geahndet wird, ist ein gutes Mittel, den Ausbeutungscharakter und Unterdrückungscharakter der Justizmaschinerie zu verschleiern. Die Kapitalistenklasse gibt sich eine außerordentliche Mühe, ihre Gerichte als „Vollendung der Gerechtigkeit“ hinzustellen. In Westdeutschland gibt es eine Vielzahl von Gerichten. Zu den Amts-, Land-, Oberlandesgerichten und dem Bundesgericht kommen die Sondergerichte, wie die Arbeitsgerichte, Verwaltungs-, Finanz-, Sozial-, Landwirtschafts-, Wiedergutmachungsgerichte usw. Mit dieser Aufblähung des-Justizapparates, die in ihrem Wesen dazu dient, das kapitalistische Gefüge der Bundesrepublik zusammenzuhalten, soll den Bürgern vorgegaukelt werden, daß sie eine Vielzahl von Möglichkeiten besäßen, bestimmte Rechte gerichtlich geltend zu machen, so daß die Interessen jedes einzelnen wirklich „vorbildlich“ gewahrt seien. Es darf nicht übersehen werden, daß die Bourgeoisie es durchaus verstanden hat, auf diese Weise bei einer großen Zahl von Bürgern der Bundesrepublik den Eindruck: zu erwecken, daß die „Rechtsstaatlichkeit“ gesichert sei. Diese Auffassungen werden bis weit hinein in die Arbeiterklasse getragen, wobei die rechte Führung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands einen nicht zu übersehenden Anteil nimmt. Unsere Aufgabe muß es sein, immer wieder den Klassencharakter des bürgerlichen Gerichts und seine Arbeiterfeindlichkeit herauszuarbeiten. Der volksfeindliche Charakter der Justiz des Bonner Staates wird dort besonders deutlich, wo die juristischen Handlanger des Imperialismus die Klasseninteressen der Bourgeoisie nur noch wahrnehmen können, wenn sie den Boden der formalen bürgerlichen Gesetzlichkeit verlassen. So ist z. B. die kompromißlose, entschlossene und ständig an Einfluß gewinnende Haltung der Kommunistischen Partei Deutschlands gegen den Kriegskurs der Regierung Adenauer den Bonner Machthabern ein besonderer Dorn im Auge. Durch das unrechtmäßige Schandurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 wurde 8) A. Wyschinski, Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht, Berlin 1955, S. 18 19. 10;
Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 10 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 10) Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1956, Seite 10 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 10)

Dokumentation: Gericht und Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Aufgaben der Rechtssprechung, Grundzüge der Gerichtsverfassung und System der Gerichte 1956, 3. Beiheft zur Schöffenzeitschrift 1956, bearbeitet von: Dr. Kurt Görner (Berlin), Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (Ger. Rechtspr. DDR 1956, S. 1-64).

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