Innen

Festlegungen Untersuchungshaftvollzugsordnung 1975, Blatt 6

Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 6 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 6); WS Lifo 014-763/ 000006 von UnterhaltsZahlung an UnLerhaltsberechtigte und ünter-haltsvorauszahlung an minderjährige Finder von Inhaftierter, sowie zur Erfassung von Pfändungen des Arbeitseinkommens während der Inhaftierung vom 27. Juni 1974 festgelegten Verfahrensweise vorzugehen. 3. Zu den Rechten und Pflichten des Verhafteten (Pkt. VII' UHVQ) - Gemäß Pkt. VII/5 der UHVO ist Verhafteten beLdeM.ci Geschlechts das Recht zu gev;ährleisteeigrifr Bekleidung ~u IZ tragen. Bei der Aufnalfl*.’KdBind deshalb die Verhafteten vom Mitarbeiter%f%£irten und Erkennungsdienst der Abteilung XIV auf dieses Recht hinzuweisen. Ohne jedoch dieses Recht einzuschränken, ist nach Möglichkeit das Tragen von anstalts-eigener Kleidung anzustreben. Die Entscheidung des Verhafteten ist schriftlich erklären zu lassen, aktenkundig zu machen und nach Prüfung der unter 3, 4 und 3 genannten Voraussetzungen zu realisieren. Beim Entscheid zum Tragen anstaltseigener Kleidung ist auf die Wahrung der Würde des Menschen zu achten. - Widerruft der (die) Verhaftete zu einem späteren Zeitpunkt des Untersuchungshaftvollzuges seine (ihre) anfangs bezüglich der Bekleidung getroffene Entscheidung, hat dieser Widerruf schriftlich zu erfolgen. Hach Prüfung und bei Vorliegen notwendiger- Voraussetzungen ist diesem stattzugeben. - Die vom Verhafteten gewählte eigene Bekleidung muß sich in einem ordentlichen, sauberen und zumutbaren Zustand befinden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann durch Verfügung des Staatsanwaltes das Recht der Verhafteten auf Tragen eigener Kleidung eingeschränkt werden.;
Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 6 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 6) Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 6 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 6)

Dokumentation: Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 1-21).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effaktivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen.

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