Festlegungen Untersuchungshaftvollzugsordnung 1975, Blatt 3

Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 3 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 3);  000003 WS I'IfS ci4-753/7 j mit Unterstützung von Spezialisten der j mentationen anzufertigen. Abteilung IX Fotodoku - Die Höhe des in den Effekten des jeweiligen Verhafteten zu belassenden Geldbetrages wird mit 200,- M festgelegt. Darüber hinaus gellende Geldbeträge sowie jegliche ausländische Zahlungsmittel sind durch den verantwortlichen Untersuchungsführer bei der zuständigen Abteilung Finanzen der BVfS/VfS bzw. des MfS zu deponieren. - In die Effekten des Verhafteten sollte kein aus V/ohnungs-oder Hausdurchsuchungen resultierendes rückgabepflichtiges Material eingehen. Um den Effektenbestand so gering als möglich zu halten, int dieses durch den zuständigen Untersuchungs- 'fi % führen Angehörigen bei Besuchen „eder Zeugenvernehmungen persönlich gegen Quittung’!! übergr “’ ' - Bei Wc 3 m ijpäJS'cuSFchsuchungen sichergestellte Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Briefmarken etc. werden von der durchführenden Diensteinheit in geeigneten Behältnissen verwahrt und versiegelt. Die der Durchsuchung beiwohnenden Zeugen leisten ihre Unterschrift auf dem Siegel. Das Behältnis ist nach der Übergabe vom Untersuchungsführer im Beisein des Verhafteten (bzw. eines Gutachters) zu öffnen, die verwahrten Wertsachen sind protokollarisch zu erfassen und nach Klärung deren Herkunft und Besitzer notwendige Maßnahmen zur Verwertung (Einziehung, Rückgabe) der betreffenden Gegenstände einzuleiten. 2. Zur Unterbringung des Verhafteten (Pkt. V UHVO) - In der Regel sollte die lerneinschaftsunterbringung von Verhafteten durchgesetzt und so wenig als möglich Verhaftete in Einzelhaft untergebracht werden.;
Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 3 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 3) Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 3 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 3)

Dokumentation: Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 1-21).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in entscheidendem Maße, sondern bilden zugleich sine wesentliche Grundlage für das jeweilige Verhalten und Handeln ihr gegenüber Feindlich-negative Einstellungen beinhalten somit die Möglichkeit, daß sie im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage geeigneter Ermittlungsverfahren sowie im Rahmen des Prüfungsstadiums umfangreiche und wirksame Maßnahmen zur Verunsicherung und Zersetzung entsprechender Personenzusammenschlüsse durchgeführt werden. Es ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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