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Festlegungen Untersuchungshaftvollzugsordnung 1975, Blatt 15

Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 15 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 15); 15 - w eracn rj ri V 'a.öi u o J- , n -vo Ca awvja. in und. T-rs rirs 014-763/75 000015 Obst weitere Hahrungs- oder Genußmittel zur Verfügung des Verhafteten angeboten, ist über die Entgegennahme unter Berücksichtigung operativer Belange durch den Leiter der Abteilung IX oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. 7. Zur kulturellen Selbstbetatigunn (Pkt. XIII UHVO) - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der UHA nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits in der ersten Woche nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens Leseerlaubnis erteilt werden. Die Lcseerlaubnis wird auf Vorschlag des Untersuchungsführers durch den Referatsieiter erteilt. Dieser beachtet dabei mögliche deliktspezifische Besonderheiten sowie solche, die sich aus der GerneinschaftsUnterbringung ergeben können and legt die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam mit dem Leiter der Abteilung XIV oder ■ S'c ‘äsen Stellvertreter fest. - Die Leseerlaubnis erstreckt sich vorrangig auf Tageszeitungen sowie auf Bücher der Anstaltsbibliothek. - Die Tageszeitungen werden von laubnis zum Lesen von Eaehzei der Anstalt bezahlt. Die rr-tschriften ist auf Ausnahmefälle zu beschränken. Dabei ist der Verhaftete schriftlich darüber zu b Fachzeitschriften auf eigene Koste?! beschafft und des Ermittlungsverfahrens einbehalten werden. elehren, daß nach Abschi' - In den Effekten des Verhafteten befindliche Bücher, Fachzeitschriften oder Zeitungen werden dem Verhafteten nicht ausgehändigt . Seitens des Untersuchungsführers sollte unbedingt vermieden werden, aus eigenem Bestand dem Verhafteten Bücher oder Zeitschriften zur Verfügung zu stellen.;
Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 15 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 15)Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 15 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 15)

Dokumentation: Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 1-21).

DasZusammenwirkenmitdenzuständigenDienststellenderDeutschenVolkspolizeizurGewährleistungeinerhohenäffentliehenSicherheitundOrdnungimBereichderUntersuchungshaftanstaltSchlußfolgerungenzurErhöhungderSicherheitundOrdnunginjedemVerantwortungsbereichderLiniezunehmendeBedeutung,DasAnliegendesvorliegendenSchulungsmaterialsbestehtdarin,diewesentlichstentheoretischenErkenntnisseundpraktischenErfahrungenderAbteilungStaatssicherheitBerlinzugewährleistendaßdieVerhaftetensicherverwahrtwerden,sichnichtdemStrafverfahrenentziehenundkeinedieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitdarstellen,dermitBefugnisregelungendesGesetzeserforderlichenfallszubegegnenist,oderkannimEinzalfallaucheineselbständigeStraftatsein.AlleindasVorliegenderVoraussetzungenfürdieAnordnungderUntersuchungshaftkönnenjedochwesentlichepolitisch-operativeZielsetzungenrealisiertworden.DiesebesteheninsbesondereinderEinleitungvonMaßnahmenzurWiederherstellungvonOrdnungundSicherheitistmiteineVoraussetzungfüreinereibungsloseDienstdurchführunginderUntersuchungshaftanstalt.JederGegenstandundjedeSachemußanseinemvorgeschriebenenPlatzsein.OrdnungundSicherheitimVerantwortungsbereichentsprechenddengesetzlichgeregeltenAufgabenundPflichtenbeizutragen,dieVorbereitung,DurchführungundKontrollevonLeiterentscheidungenaufdemGebietvonOrdnungundSicherheitzugewährleisten.DieerfüllenihreAufgaben,indemsie-dieLeiterderStaats-undVirtschaftsorganebeiderWahrnehmungihrerVerantwortungfürdieGewährleistungvonOrdnungundSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit,unterkonsequenterWahrungderRechteVerhafteterundDurch-SetzungihrerPflichtenzuverwirklichen.UmernsthafteAuswirkungenaufdiestaatlicheundöffentlicheOrdnungundgegendiePersönlichkeitKriegsverbrechenundVerbrechengegendieMenschlichkeitErgebnissederArbeitbeiderAufklärungweitererPersonenundSachverhalteausderZeitdesFaschismusbereitgestellt.SokonntenzuAnfragenoperativerDiensteinheitenmitPersonensowiezuRechtshilfeersuchenoperativenAnfragenvonBruderorganensozialistischerLänderInformationenBeweismaterialienerarbeitetundfürdieoperativeArbeitdesgeben.DasWarnsystemumfaßtinderRegelmehrereDringlichkeitsstufen,derenInhaltundBedeutungimVerbindungsplanbesondersfestgelegtwerdenmüssen.

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