Festlegungen Untersuchungshaftvollzugsordnung 1975, Blatt 13

Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 13 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 13);  werden' bis zur Rechtskraft des Urteile unter '.itulntur me eines Mitarbeiters der Abteilung IX und der Abteilung Alt durchgeführt. In besonderen Fällen ist nach Leiterabsprache die Besuchsdurciiführung durch einen Mitarbeiter der Abteilung IX oder der Abteilung XIV möglich. Die Besuche Verhafteter (z. B. Ehepartner) untereinander erfolgen nur im Beisein von zwei Mitarbeitern der Abteilung IX. Der Besuch kann maximal zwei Familienangehörigen gleichzeitig gestattet werden. Kindern wird der Besuch grundsätzlich ver-wehrt. Soweit es engste Angehörige betriff*. )nn Vitlau.fe des Errni111 ungsv erfahrene e in em*We chs e lf d#r;Öfesucher z uges t immt werden (z. 3. Vatnr/?ü'lbk;-öMutter/5chvvos ) SriVracK bt.r*) 'X. ß % Die Verhaftetet"sind vor und nacn den Besuchen mit aem Rechtsanwalt oder mit den Angehörigen auBemalo ces Verwahr-raumes durch den dafür verantwortlichen Mitarbeiter der Abteilung XIV umzuziehen und zu durchsuchen, um Möglichkeiten der Übergabe von Kassibern auszuschließen. Vor Beginn des Besuches sind die Besucher und der (die) Verhaftete durch den dafür verantwortlichen Mitarbeiter der Abteilung IX (oder in bestimmten Fällen auch durch den beauftrag ten Mitarbeiter der Abteilung XIV) zu belehren. Werden die auferlegten Regeln der Gesprächs- oder VerhaltensfiTnrung durch Verhaftete oder Besucher verletzt, erfolgt eine Verwarnung der Betreffenden und im Wiederholungsfälle der Abbruch des Besuches. Bei Abbruch des Besuches ist vom dafür verantwortlichen Mitarbeiter ein Protokoll zu fertigen,, dem Staatsanwalt zur Kenntnis zu geben und in der Handakte abzulegen. Soll Verhafteten die Besuchserlaubnis aus diese Maßnahme rechtfertigenden Gründen zeitweilig entzogen oder besondere Besuchsbedingungen festgelegt werden, ist dies durch den Staatsanwalt zu verfügen.;
Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 13 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 13) Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 13 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 13)

Dokumentation: Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 1-21).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terrorhandlungen Verhafteter Strafgefangener Wegen den bei der Realisierung von Terrorhandlungen, wleAus-bruch- und Fluchtversuche Meutereien, Geiselnahme Angriffe Verhafteter Strafgefangener auf Angehörige mit Gewaltanwendung entstehenden erheblichen Gefährdungen Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß die überprüften Informationen über den subjektive Wertungen darstellen, sein Verhalten vom Führungsoffizier oder anderen beurteilt wurde Aussagen des über sein Vorgehen bei der Lösung von Konflikten mit der sozialistischen Gesellschaft bieten. Als ein weiterer Mechanismus wirkt beim Zustandekommen feindlichnegativer Einstellungen die Identif, die als bewußte Nachahmung aufzufassen ist.

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