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Festlegungen Untersuchungshaftvollzugsordnung 1975, Blatt 12

Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 12 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 12); V V T ".o r~- r* * iij. O \J ■4-763/75 12 - Die Sekretariate der Abteilung xX gewährleisten eine lüoken lose Registratur der ein- und ausgehenden Häftlingspost. Das für den Briefverkehr Verhafteter erforderliche Material stellt die jeweilige Abteilung IX, das Briefporto der Staatsanwalt. Die Annahme von Paketsendungen für Verhaftete ist abzulehnen. Davon ausgenommen sind lediglich Paketsendungen als Belobigung im Sinne der 2. Änderung zur UKVO vom 20.11.1974. Diese Pakete sollten nur fabrikverpackte Ware analog der in der UHA. im Rahmen des Einkaufs beziehbaren Produkte enthalten. Die Kontrolle und Entscheidung über die Aushändigung des Paketes obliegt dom zuständigen Untersuchungsführer. rDi'e Übergabe des Paketes an den Verhafteten erfolgt dfrch den jp.tarbeiter für operativen Vollzug der:;Abteilung XIV fci.ATj SWt*00 Pie Besuchsgehfeiguig sowie Kenntnis über den ersten Besuchs termin erhalten die Angehörigen Verhafteter vom Staatsanwalt bzw. Gericht. Die weiteren Besuchstermine werden vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung XIV oder dessen Stellvertreter mit den Besuchern in Abwesenheit des Verhafteten vereinbart. Die Besuchsgenehmigurg für Angehörige verhafteter Ausländer ist diesen durch den mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwalt zuzustellen. Wurde noch kein Rechtsanwalt Destellt, versenden die verhafteten Ausländer die Besuchsgenehmigang mit der genehmigten Post an ihre Angehörigen. Der Besuch der Verhafteten seitens nächster Angehöriger ist einmal monatlich für die Zeitdauer von 30 Minuten (aus oper tiven Gründen Ausnahmen möglich) zu gestatten.;
Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 12 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 12) Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975, Blatt 12 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 12)

Dokumentation: Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung (HA) Ⅸ und der Abteilung (Abt.) ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UHVO) in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 014-763/75, Berlin, 13.8.1975 (UHVO MfS DDR HA Ⅸ Abt. ⅩⅣ VVS 014-763/75 1975, Bl. 1-21).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat auch dann eingeleitet werden, wenn die politisch und politisch-operativ relevanten Umstände mittels der Verdachtshinweisprüfung nicht in der für die Entscheidungsreife notwendigen Qualität erarbeitet werden konnten und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Pereonenzusammenschlüsse und deren Tätigwerden gegen die Rechtsordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie auf den. vorgesehenen Fahrtrouten das befohlene Ziel des Transportes zu führen und während der Zeitdauer des Transportes umfassend zu sichern. Transporte Inhaftierter verlangen ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Ist diese nach verantwortungsvoller Prüfung der konkreten Lage und Bedingungen durch den verantwortlichen Vorführoffizier nicht gegeben, muß die Vorführung unterbleiben abgebrochen werden.

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