Gemeinsame Anweisung zur Untersuchungshaft 1980, Blatt 9/1

Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 9/1 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 9/1); Er ist anzuhalten, diesen verbliebenen Teil des Arbeitsentgeltes neben dem Einkauf gemäß Abschnitt XI Ziffer 4 vorrangig für - die Unterstützung seiner Familie bzw. die Zahlung von laufendem Unterhalt oder Unterhaltsrückständen entsprechend den Bestimmungen des Familiengesetzbuches der DDR, - die Begleichung bzw. Abzahlung sonstiger Zahlungsverpflichtungen zu verwenden. * Aufträge zur Überweisung von Geldern sind schriftlich an die Untersuchungshaftanstalt zu erteilen. 8. Die Zuweisung von Arbeit ist in der Regel mit dem Tage der Urteilsverkündung, spätestens jedoch mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils, zu beenden. Über eine weitere Zuweisung von Arbeit nach Urteilsverkündung, insbesondere in den Fällen, in denen Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, entscheidet der Leiter der Untersuchungs-haftanstalti* W XIV. Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen 1. (1) Gegenüber Verhafteten, welche die festgelegten Pflichten und die in der Hausordnung enthaltenen Verhaltensregeln gewissenhaft erfüllen und, soweit ihnen Arbeit zugewiesen wurde, eine gute Arbeitsdisziplin zeigen und vorbildliche Arbeitsergebnisse erzielen, sind Anerkennungen anzuwenden. Sie sind naohweispflichtig. (2) Anerkennungen sind - Ausspruch eines Lobes, - Streichung einer ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme, - Verlängerung des Aufenthaltes im Freien, - Empfang eines Paketes. (3) Anerkennungen sind unverzüglich nach Bekanntwerden des gegebenen Anlasses auszusprechen. (4) Das Recht zum Ausspruch von Anerkennungen hat der Leiter der Untersuchvingshaftanstalt. Kopie AR 8.;
Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 9/1 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 9/1) Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 9/1 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 9/1)

Dokumentation: Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 1-14).

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