Gemeinsame Anweisung zur Untersuchungshaft 1980, Blatt 8

Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 8 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 8);  60 06 00 I 1 1 Blatt 8 Er kann auch Bekleidung von der Unterauchungshaftanstalt erhalten, wenn er es wünscht. (3) Ungeachtet des Tragens eigener oder anstaltseigener Bekleidung ist darauf zu achten, daß die Bekleidung Verhafteter sich stets in einem ordentlichen Zustand befindet. 4. (1) Dom Verhafteten ist es gestattet, auf eigene Kosten aus dem Angebot in der Untersuchungshaftanstalt Waren des persönlichen Bedarfs für den eigenen Verbrauch zu erwerben. Art und Umfang des Erwerbs von Waren müssen den Grundsätzen einer gesunden Ernährung und der Hygiene entsprechen. jj & (2) Vom Warenangebot Bind alkoholische Getränke sowie Nahrungsund Genußmittel, die einer weiteren Zubereitung bedürfen, und Aerosole (Sprays) ausgeschlossen. 5. (1) Der Verhaftete hat Anspruch auf die zur Erhaltung der Gesundheit notwendige ärztliche Behandlung sowie auf die Versorgung mit den erforderlichen orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln, Zahnersatz und Medikamente entsprechend den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. (2) Die medizinische Betreuung und der notwendige medizinische Eingriff können zur Verhinderung oder Beseitigung eines lebensbedrohlichen Zustandes auch ohne Zustimmung des betreffenden Verhafteten vorgenommen werden. Dabei ist die ständige ärztliche Kontrolle zu gewährleisten. (3) Die ambulante sowie notwendige stationäre medizinische Betreuung und Behandlung wird durch das medizinische Personal der Untersuchungshaftanstalt bzw. in Krankenhausabteilungen bzw. im Haftkrankenhaue durchgeführt. In besonderen Fällen kann die Einweisung zur Behandlung unter Beachtung der im Abschnitt V Ziffer 6 getroffenen Festlegungen in medizinische Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens erfolgen. XII. Sinnvolle Selbstbetätigung 1. (1) Dem Verhafteten wird die Ausübung einer sinnvollen Selbstbetätigung gestattet. Diese darf den Zweck der Untersuchungs- Kopie AR 8;
Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 8 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 8) Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 8 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 8)

Dokumentation: Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 1-14).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualität der operativen Mitarbeiter und erfordert auch die notrendige Zeit. Deshalb sind für die Zusammenarbeit mit den befähigte Mitarbeiter einzusetzen, die sich vorrangig diesen Aufgaben widmen.

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