Gemeinsame Anweisung zur Untersuchungshaft 1980, Blatt 5

Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 5 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 5); entsprechend der Strafprozeßordnung und Beschwerden gegen Disziplinär- und Sicherungsmaßnahmen. Der Verhaftete kann entsprechend den strafprozessualen Bestimmungen mit seinem Verteidiger verkehren; b) die Wahrnehmung seiner Rechte in Zivil-, Arbeite- und Pami-lienrecht ssachen, sofern das Strafverfahren dadurch nicht beeinträchtigt wird. Beantragt der Verhaftete zur Wahrung seiner persönlichen Interessen seine Vorführung zu Gerichten, ist dem zu entsprechen. Die Vorführung kann versagt werden, weöja der Zweck der Untersuchungshaft gefährdet wird. Die Entscheidung darüber trifft der Staatsanwalt bzw. das Gericht. Wird bei anhängigen Verfahren die Vorführung Versagt, unterrichtet der-Entscheidende hiervon das zuständige Gericht4 c) der Briefverkehr mit Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen und der Besuch durch diese. Der Staatsanwalt bzw. das Gericht können dafür Bedingungen festiegen; d) das Recht, eigene Bekleidung zu tragen; e) eine ordnungsgemäße den allgemeinen Grundsätzen der Förderung und Erhaltung der Gesundheit entsprechende Unterbringung, materielle Versorgung, Ernährung, medizinische Betreuung und Hygiene; f) Aufenthalt im Freien. (3) Dem Verhafteten wird bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft auf Wunsch religiöse Betätigung in angemessener Form ermöglicht. 2. Verhaftete haben insbesondere die Pflicht a) das Volkseigentum zu pflegen, zu schonen, vor Verlust, Beschädigung und Mißbrauch zu schützen, b) die mit ihrem schriftlichen Einverständnis zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten, sich dabei gegenseitig zu unterstützen und die Arbeitszeit voll zu nutzen, c) an Arbeiten zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung in der Untersucbungshaftanstalt und zur unmittelbaren Versorgung der Verhafteten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt teilzunebmen, Kopie AR 8;
Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 5 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 5) Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 5 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 5)

Dokumentation: Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 1-14).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X