Gemeinsame Anweisung zur Untersuchungshaft 1980, Blatt 14

Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 14 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 14);  * I I 60 06 00 I 1 I Blatt 14 (2) Die Einweisung ist durch die Leiter der Untersuchungshaftanstalten bei Vorliegen einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung und des Vefwirklichungsersuchens entsprechend den Bestimmungen Uber die Einweisung unverzüglich vorzunehmen. XX. Besonderheiten bei der Durchführung eines Strafverfahrens gegen Strafgefangene 1. 2. 3. Bei diesen Personen bleibt der Status als Strafgefangener aufrechterhalten. Der Strafvollzug wird bei diesen Strafgefangenen nicht unter-brochen. Sie sind entsprechend den Bestimmungen des StVG und seiner Durchführungsbestimmungen sowie ergänzenden Weisungen zu behandeln. Zur ordnungsgemäßen Durchführung eines erneuten Strafverfahrens m Hs*, sind bei diesen Strafgefangenen die Bestimmungen dieser Anweisung entsprechend anzuwenden. 4. Die ihnen als Strafgefangene zustehenden Rechte können nur aus strafverfahrensrechtlichen Gründen durch den Staatsanwalt bzw. das Gericht gemäß dieser Anweisung eingeschränkt werden. XXI. Unterbringung anderer Personen in der Untersuchungshaftanstalt In der Untersuc.hungshaftanstalt können außer Verhafteten a) vorläufig Pestgenommene, b) Strafgefangene, c) Personen, gegen die Ausweieungsgewahrsam angeordnet wurde bzw. die in Auslieferungshaft genommen wurden, unter Beachtung der Trennungsgrundsätze untergebracht werden. XXII. Staatsanwaltschaftliche Aufsicht 1. Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht Uber den Untersuchungshaftvollzug umfaßt insbesondere, daß a) sich in der Untersuchungshaft nur Personen befinden, die auf Grund eines Haftbefehls eingewiesen wurden. Kopie AR B;
Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 14 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 14) Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 14 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 14)

Dokumentation: Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 1-14).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß - eine Verbindung an zwei verschiedene Straßenzüge erfolgt, die Führung dos Besucherverkehrs im Sichtfeld der Wache erfolgt; die Anlieferungszonen für Fremd-lieferung außerhalb des unmittelbaren Sicherheitsbereiches liegen.

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