Gemeinsame Anweisung zur Untersuchungshaft 1980, Blatt 10

Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 10 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 10);  60 06 00 1 1 Blatt 10 (5) Die Kontrolle der Pakete hat der Leiter der Untersuehungs-haftanstalt zu gewährleisten. 2, (1) Bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und Verhaltensregeln sind Disziplinarmaßnahmen anzuwenden. Der Sachverhalt ist gründlich zu untersuchen und zu klären. Von einer Dis-zlplinarmaßnahme kann abgesehen werden, wenn die Untersuchung ergibt, daß der Verstoß im Widerspruch zum sonstigen Verhalten des Verhafteten steht. % (2) Disziplinarmaßnahmen sind - Ausspruch einer Mißbilligung, - Verwarnung durch eine Avissprache mit Androhung einer strengeren Disziplinarmaßnähme, - Einschränkung des Betrages für den Einkauf bis auf 10,- M monatlich, - Arrest bis zu 14 Tagen. w ’v'y., (3) Nach Bekanntwerden eines Verstoßes ist der betreffende Verhaftete unverzüglich zum Sachverhalt zu hören, und ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf zu geben. Dazu ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Verhafteten und dem mit der Bearbeitung beauftragten Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt zu untersohreiben ist. Verweigert der Verhaftete die Unterschrift, so ist das mit Angabe der Gründe auf dem Protokoll zu vermerken. (4) Verhaftete, die sich selbst oder andere tätowieren, sich tätowieren lassen bzw. andere anstiften oder in irgendeiner % Form unterstützen, sind in jedem Pall disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen. Bei Tätowierungen feindlichen Inhalts sind strenge Disziplinarmaßnahmen anzuwenden. (3) Die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen schließt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Verhafteten nicht aus. (6) Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen, über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme ist in jedem Pall der Staatsanwalt bzw. das Gericht zu informieren. Im Kopie AR 8;
Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 10 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 10) Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980, Blatt 10 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 10)

Dokumentation: Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - vom 22. Mai 1980, Der Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit (MfS), Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP), 22.5.1980 (Gem. Anw. U-Haft DDR GStA MfS DVP 1980, Bl. 1-14).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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