Fragen des Beweisrechts im Strafprozess 1956, Seite 75

Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 75 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 75); eine Pflichtseite auf der Seite der Bürger, sondern das wird sehr oft vergessen auch eine Anrechtseite. Damit meine ich die Verpflichtung des Staates, die subjektiven Rechte der Bürger zu garantieren. Ich habe jetzt die Überzeugung gewonnen, daß wir dieser Seite nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet haben. Wir haben auch in dieser Richtung bereits eine Wende vollzogen, und ich möchte aus diesem Grunde die Arbeit jener Kommission erwähnen, die in den letzten Monaten eine sehr beachtliche Arbeit hinsichtlich der Überprüfung unserer Strafprozeßordnung geleistet hat. In den von dem Genossen Weiß vorgelegten Thesen und er hat in seinem Referat diese Thesen zu beweisen versucht heißt es mit einer sehr stark betonten Absolutheit u. a.: „Es gibt einen Freispruch mangels Beweises.“ Vom derzeitigen Standpunkt unserer Strafprozeßordnung aus gesehen, hat natürlich Genosse Weiß recht. Doch ist es ja nicht so sehr die Aufgabe dieser Konferenz, den Stand unseres Prozeßrechts zu überprüfen, als vielmehr nach neuen Wegen zu suchen, wie mit Hilfe der Prozeßrechtswissenschaft die Gesetzlichkeit im Strafprozeß weiter gefestigt werden kann. Obwohl die Frage des Freispruchs mangels Beweises nur zum Teil unmittelbar zur Beweislehre gehört, wie Weiß sagt, so ist es doch eine Frage, die im praktischen Leben für den Bürger von einer nicht zu verkennenden Bedeutung ist. Wenn ich mir auch über die ganze Bedeutung dieser Frage noch nicht absolut klar bin, so möchte ich doch die Gelegenheit wahrnehmen, vor diesem Gremium meine Gedanken zu entwickeln. In den sozialistischen Ländern bedeutet die Präsumtion der Unschuld die Forderung nach vollständigem und unbedingtem Beweis der Anklage sowie eine allseitige und unvoreingenommene Untersuchung der Frage nach der Schuld des Angeklagten. Auch bei uns gilt dieser Grundsatz. Soweit dürfte ich also mit dem Genossen Weiß einer Meinung sein. Ich habe aber bereits in Nummer 18 der Neuen Justiz in einem kleinen Diskussionsbeitrag darauf hingewiesen, daß in den Augen vieler Menschen schon die Tatsache, daß gegen einen Bürger einmal ein Strafverfahren eingeleitet wurde, genügt, um ihn „von der Seite anzusehen“. Das hängt dann oftmals mit Hemmnissen zusammen, durch die ein solcher Bürger Schaden erleidet. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Bürger wegen Tatverdachts in Haft genommen, seine Schuld aber nicht bewiesen und er in der Hauptverhandlung mangels Beweises freigesprochen wurde. Das ist für diesen Bürger keine Kleinigkeit, und ich kenne Fälle, in denen der Betreffende dadurch erheblichen Schaden erlitten hat. Er wird nicht als völlig rehabilitiert angesehen, weil er ja auch schuldig sein kann und das Gericht eben „nur“ nicht in der Lage war, seine Schuld zu beweisen. Ich möchte deshalb meine Überlegungen vortragen. In unserem Strafprozeß wird, wie bereits dargelegt, die Präsumtion der Unschuld verwirklicht, d. h., der Beschuldigte wird solange als nicht schuldig angesehen, bis seine Schuld erwiesen ist. Die Organe der Staatsanwaltschaft können die Frage der Unschuld des Beschuldigten endgültig entscheiden, wenn sie im Laufe der Untersuchung zu dem Ergebnis gelangt sind, daß;
Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 75 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 75) Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 75 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 75)

Dokumentation: Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Protokoll einer Konferenz des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg (Hrsg.) vom 7. bis 8. Dezember 1956, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 1-180).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten von Anfang an darauf dringen, daß die Dokumen-tierung im Interesse der operativen Arbeit ernster genommen wird und Veränderungen systematisch nachgetragen oder ausgewiesen werden.

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