Fragen des Beweisrechts im Strafprozess 1956, Seite 40

Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 40 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 40); Richard Schindler Komm. Direktor des Instituts für Prozeßrecht und Dozent an der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbrichti£ BEWEIS UND BEWEISFÜHRUNG IM STRAFPROZESS DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK Es gibt wohl kaum ein anderes Rechtsgebiet, auf dem ein einzelnes Problem so hervorragende Bedeutung hat, wie das Beweisproblem auf dem Gebiete des Strafprozesses. Es ist schlechthin das Zentralproblem des Strafprozesses. Beginnend mit der Anordnung des Ermittlungsverfahrens bis zum gerichtlichen Urteil steht es im Mittelpunkt des strafprozessualen Geschehens. Seine Lösung ist in jedem Einzelfall Voraussetzung, notwendige Bedingung einer gesetzlichen Anwendung des materiellen Strafrechts. Von seiner richtigen Lösung hängt in hohem Maße sowohl die Autorität der Tätigkeit der Organe der Strafrechtspflege wie auch deren erzieherischer Erfolg ab. Dieser großen Bedeutung des Beweisproblems hat die Prozeßrechtswissenschaft der Deutschen Demokratischen Republik bisher nicht in genügendem Maße Rechnung getragen. Zwar sind in den verschiedenen Fachzeitschriften hier und da Einzelfragen behandelt worden, jedoch fehlt es an einer grundlegenden theoretischen Darlegung der Beweislehre. Ich möchte versuchen, ausgehend von den Büchern von A. J. Wyschinski, „Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Recht“1, und M. S. Strogowitsch, „Die materielle Wahrheit und die gerichtlichen Beweise im sowjetischen Strafprozeß“2, die Grundzüge einer Beweislehre für den Strafprozeß der Deutschen Demokratischen Republik darzustellen. Gegenstand meiner Ausführungen sind folgende Fragen: 1. Die Struktur des strafprozessualen Beweises; 2. Der Gegenstand der Beweisführung; 3. Die strafprozessualen Beweise; 4. Die Beweisführung. Dabei geht es mir nicht darum, jede dieser Fragen bis ins Detail zu untersuchen und zu klären. Dazu bedarf es noch umfangreicher Forschungsarbeit. Das Referat soll lediglich das allein habe ich mir zum Ziel gesetzt den Aufbau einer Beweislehre behandeln. Eine tiefergehende Untersuchung der Problematik muß einer monographischen Bearbeitung Vorbehalten bleiben. 1 A. J. Wyschinski, Theorie der gerichtlichen Beweise im sowjetischen Hecht, Berlin 1955. 2 M. S. Strogowitsch, Die materielle Wahrheit und die gerichtlichen Beweise im sowjetischen Strafprozeß, Moskau 1955. 40;
Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 40 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 40) Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 40 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 40)

Dokumentation: Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Protokoll einer Konferenz des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg (Hrsg.) vom 7. bis 8. Dezember 1956, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 1-180).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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