Fragen des Beweisrechts im Strafprozess 1956, Seite 127

Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 127 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 127); aus?“ Soweit ich einen Überblick habe über die Praxis der Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft und auch Gerichte, so, glaube ich, kann man das nicht allgemein sagen. Dafür gibt es m. E. folgende Ursachen: 1. Unsere Richter, Staatsanwälte und Angehörigen der Untersuchungsorgane sind viel zuwenig darüber unterrichtet, welche Möglichkeiten zur Beantwortung spezieller Fragen entsprechend dem derzeitigen Stand der Kriminalistik und anderer Wissenschaften überhaupt bestehen. Das zeigt sich darin, daß sie vielfach nicht von der Möglichkeit z. B. einer kriminal-technischen Untersuchung von Beweismaterial Gebrauch machen. Ich erhielt erst kürzlich einen Anruf von einem ehemaligen Studenten, der jetzt als Staatsanwalt tätig ist, der mich um Auskunft bat, ob man denn überhaupt die Möglichkeit hat, durch entsprechende kriminal-technische Untersuchungen festzustellen, ob ein Brief geöffnet und nachträglich geschlossen worden ist. Ich glaube wohl mit Recht annehmen zu können, daß zumindest die Mehrzahl aller hier Anwesenden diesem Staatsanwalt die Frage hätte beantworten können. Auf der anderen Seite zeigt sich diese Unkenntnis darin, daß an Sachverständige Fragen gestellt werden, bei denen die Unmöglichkeit ihrer Beantwortung bei etwas gründlicherer Überlegung der Fragesteller selbst erkennen müßte. Z. B. wurde dem Kriminal-Technischen Institut ein ausgebautes Türschloß mit einem Nachschlüssel eingesandt mit der Bitte festzustellen, ob dieses Schloß mit Hilfe dieses Nachschlüssels geöffnet worden sei. Gleichzeitig teilte man mit, daß man vorher schon einmal probiert hätte, ob dieser Schlüssel überhaupt zu diesem Schloß paßt. Es ist natürlich klar, daß sich der Einsender schon vorher bei einiger gründlicher Überlegung hätte sagen müssen, daß es den Kriminalisten wohl kaum möglich sein wird, nun festzustellen, welche der Kratzspuren, die durch diesen Schlüssel verursacht worden sind, nun durch den Einsender selbst oder durch den Täter verursacht worden sind. Die mangelnde Kenntnis der bestehenden Möglichkeiten, aber auch die Grenzen bei der Beantwortung von Spezialfragen durch den Sachverständigen von seiten des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsorgane hat nicht zuletzt ihre Ursache in der unzureichenden kriminalistischen Ausbildung. Ich möchte auf diese Frage nicht speziell eingehen, denn dazu bedürfte es ziemlich langer Ausführungen. Eines steht aber fest, wer nicht weiß, welche Möglichkeiten zur Feststellung der objektiven Wahrheit bestehen und diese nicht ausnutzt, kann in vielen Fällen auch nicht die objektive Wahrheit vollständig feststellen. 2. Die Unkenntnis über die Möglichkeiten und Grenzen der Kriminalistik bei der Klärung von Spezialfragen führt weiter dazu, daß insbesondere unsere Gerichte Untersuchungsergebnissen der Sachverständigen viel zuwenig kritisch begegnen. Selbstverständlich kann man von keinem Richter verlangen, daß er eine fachliche Würdigung der Sachverständigentätigkeit vornehmen soll. Er muß sich selbst aber in dieser Spezialfrage Klarheit mit Hilfe des Sachverständigen verschaffen und zu einer bestimmten Überzeugung in dieser Spezialfrage gelangen. Und daran fehlt 127;
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Dokumentation: Fragen des Beweisrechts im Strafprozess [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Protokoll einer Konferenz des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg (Hrsg.) vom 7. bis 8. Dezember 1956, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Fr. BeweisR. Str.-Proz. DDR 1956, S. 1-180).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und anderer sozialistischer Staaten begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie deren Landesverteidigung Gegenstand der Diversionsverbrechen sind für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung zur Richtlinie des Stellvertreter des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit sowie im Zusammenhang mit staatsfeindlichen Verbindungen zu kriminellen Menschenhändlerbanden, nicht zu Fehlentscheidungen und damit zu Gesetzesverletzungen führen konnten.

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