Der Einarbeitungsplan als Hauptinstrument des politisch-operativen Einarbeitungsprozesses Neueingestellter sowie spezifische Anforderungen an die Betreuer und ihre Verantwortlichkeit entsprechend der Aufgabenstellung im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug des MfS 1982, Blatt 49

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Wolfgang Wittmann (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-908/82, Potsdam 1982, Blatt 49 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-908/82 1982, Bl. 49); - Blatt 49 - WS JHS 0001-908/81 2.3, Die Anforderungen an die Betreuer und ihre Verantwortlichkeit entsprechend der Aufgabenstellung' im politisch-operativen UntersuchungshaftVollzug des MfS 21 - 23 3. Spezifische Probleme, die sich aus der Aufgabenstellung der Linie XIV, dei:, / V Persönlichlceitsstrulctur der Neueinge:, stellten sowie deren 'bfXdungsmä'Mrgen Voraussetzungen ergebe n und bei der Gestalt hbfe. Abis/X? öd i t i s c h- operativen Vi Einarbeitungsprozesses zu beachten sind 24 - 29 4, Schlußfolgerungen 29-31 5. Quellenverzeichnis 6. Literaturverzeichnis 7 Handschriftliche Erklärung 8. Sactrwortregister 9. Anlagen: I. 10, Inhaltsverzeichnis 32 33 - 35 36 37 38 - 47 48 - 49 Gesamtzahl: 49;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Wolfgang Wittmann (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-908/82, Potsdam 1982, Blatt 49 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-908/82 1982, Bl. 49) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Wolfgang Wittmann (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-908/82, Potsdam 1982, Blatt 49 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-908/82 1982, Bl. 49)

Dokumentation: Der Einarbeitungsplan als Hauptinstrument des politisch-operativen Einarbeitungsprozesses Neueingestellter sowie spezifische Anforderungen an die Betreuer und ihre Verantwortlichkeit entsprechend der Aufgabenstellung im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug des MfS, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Wolfgang Wittmann (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-908/82, Potsdam 1982 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-908/82 1982, Bl. 1-49).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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