Der Einarbeitungsplan als Hauptinstrument des politisch-operativen Einarbeitungsprozesses Neueingestellter sowie spezifische Anforderungen an die Betreuer und ihre Verantwortlichkeit entsprechend der Aufgabenstellung im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug des MfS 1982, Blatt 10

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Wolfgang Wittmann (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-908/82, Potsdam 1982, Blatt 10 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-908/82 1982, Bl. 10); - Blatt 10 - WS JHS 0001-908/81 den allseitig ausgebildeten Angehörigen, denn die neuen Bedingungen stellen größere Anforderungen an seine politisch-moralischen Qualitäten, an die Gesamtheit seiner politisch-operativen, politisch-fachlichen, politisch-ideologischen und militärischen Kenntnisse und Fähigkeiten, an sein physisches und psychisches Leistungsvermögen. Deshalb sollten alle Dienstvorgesetzten und Funktionäre ihre Anstrengungen noch zielgerichteter auf eine effektive Erziehung und Ausbildung auch in der Phase des praktischen Einarbeitungsprozesses rechten. u . k-"', Das wird dort am wirksamsten erreicht, di'e Itiitia- f. ; " ' r \ tiven und die Schöpferkraft aller Angehörigen täglich gefördert und genutzt wendbfi. V- "' Gute politisch-fae-hliche, Fähigkeiten genügen nicht, um dem Anforderungsprofil eines Tschekisten gerecht zu werden. Der XJenosse Minister hat die Kampfaufgabe gestellt, daß jeder Tschekist Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln muß, die ihn in. die Lage versetzen, die Errungenschaften der sozialistischen Entwicklung gegebenenfalls auch mit dem Gewehr, mit der Waffe in der Hand verteidigen zu können. Daraus ergibt sich für die Dienstvorgesetzten und Funktionäre die Aufgabenstel-iung, bereits in der Phase der Einarbeitung den neueingestellten Angehörigen Fähigkeiten, und Fertigkeiten zu vermitteln und anzuerziehen, ihre politisch-operativen und politisch-fachlichen Aufgaben unter allen Lagebedingungen als tschekistischer Einzelkämpfer zu erfüllen. Das heißt: - konzentrierte Einflußnahme auf die Ausprägung des Willens und der Bereitschaft, hohe Belastungen auf sich zu nehmen; ii weitere Vervollkommnung der konditioneilen Fähigkeiten, Ausdauer, aber auch Gewandtheit und Beweglichkeit; f l ! } [Kopie ! AR S i;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Wolfgang Wittmann (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-908/82, Potsdam 1982, Blatt 10 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-908/82 1982, Bl. 10) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Wolfgang Wittmann (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-908/82, Potsdam 1982, Blatt 10 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-908/82 1982, Bl. 10)

Dokumentation: Der Einarbeitungsplan als Hauptinstrument des politisch-operativen Einarbeitungsprozesses Neueingestellter sowie spezifische Anforderungen an die Betreuer und ihre Verantwortlichkeit entsprechend der Aufgabenstellung im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug des MfS, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Wolfgang Wittmann (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-908/82, Potsdam 1982 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-908/82 1982, Bl. 1-49).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter ist somit stets von der konkreten Situation in der Untersuchungshaftanstalt, dem Stand der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

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