Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 26

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 26 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 26); WS JHS 001-699/76 - 26 - tierenden Straftäters gewährleisten. Da der Umfang eines solchen Komplexplanes ebenso wie die Art und Weise seiner Fixierung von der konkreten Sachlage des Vorganges und dessen Umfang und Bedeutung abhängig i3t, bedarf es nicht in Jedem Fall der Schriftform, Bs ist jedoch anzustreben, 'im Interesse eines reibungslosen Ablaufes aller geplanter Maßnahmen - auch der der EigentumsSicherung - eine angemessene Schriftform zu wählen, da diese Maßnahmen Verbindlichkeiten darstellen. & f. r w v- ,nC n---'' Die Notwendigkeit der Fixierung eigenbumssichernder Maßnahmen wird augenscheinlichChnUman beachtet, daß im Zuge der Vorgangsliquiddeähhg erfahrungsgemäß die Linien VI, VII, VIII, XVIII und XX u.- -a. linienspezifische operative Maßnahmen mit der Linie. IX koordinieren. Als eine wesentliche Erkenntnis ergab die Analyse verschiedener Untersuchungsvorgänge der Kategorien staatsfeindlicher Menschenhandel und ungesetzlicher Grenzübertritt, daß die spezifischen Möglichkeiten der beispielhaft vorgenannten operativen Diensteinheiten von Fall zu Fall zur Realisierung eigentumssicharnder Maßnahmen genutzt wurden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Koordinierung eigentumssichernder Maßnahmen mit mehreren operativen Linien des MfS beziehungsweise anderen staatlichen Organen kein Dogma darstellen. Sie müssen flexibel gestaltet und auf den konkreten Sachverhalt sowie dessen politisch-operative Bedeutung abgestimmt sein. In der Praxis hat es sich als sehr wirkungsvoll erwiesen, bei der Abstimmung koordinierter Maßnahmen des Komplexplanes eigentumssichernde Maßnahmen zum konkret bearbeiteten Straftäter zeitig genug zu planen. Der Zeitpunkt des Beginns ist abhängig von der politisch-operativen Situation sowie vom jeweiligen Sachverhalt, Aufgrund der Vielfalt und der Verschiedenartigkeit der in jedem Vorgang durchzuführenden Maßnahmen der Eigentumssicherung ist es nicht möglich, alle in der Praxis aufgetretenen planbaren Maßnahmen und Probleme der;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 26 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 26) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 26 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 26)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein.

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