Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 26

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 26 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 26); WS JHS 001-699/76 - 26 - tierenden Straftäters gewährleisten. Da der Umfang eines solchen Komplexplanes ebenso wie die Art und Weise seiner Fixierung von der konkreten Sachlage des Vorganges und dessen Umfang und Bedeutung abhängig i3t, bedarf es nicht in Jedem Fall der Schriftform, Bs ist jedoch anzustreben, 'im Interesse eines reibungslosen Ablaufes aller geplanter Maßnahmen - auch der der EigentumsSicherung - eine angemessene Schriftform zu wählen, da diese Maßnahmen Verbindlichkeiten darstellen. & f. r w v- ,nC n---'' Die Notwendigkeit der Fixierung eigenbumssichernder Maßnahmen wird augenscheinlichChnUman beachtet, daß im Zuge der Vorgangsliquiddeähhg erfahrungsgemäß die Linien VI, VII, VIII, XVIII und XX u.- -a. linienspezifische operative Maßnahmen mit der Linie. IX koordinieren. Als eine wesentliche Erkenntnis ergab die Analyse verschiedener Untersuchungsvorgänge der Kategorien staatsfeindlicher Menschenhandel und ungesetzlicher Grenzübertritt, daß die spezifischen Möglichkeiten der beispielhaft vorgenannten operativen Diensteinheiten von Fall zu Fall zur Realisierung eigentumssicharnder Maßnahmen genutzt wurden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Koordinierung eigentumssichernder Maßnahmen mit mehreren operativen Linien des MfS beziehungsweise anderen staatlichen Organen kein Dogma darstellen. Sie müssen flexibel gestaltet und auf den konkreten Sachverhalt sowie dessen politisch-operative Bedeutung abgestimmt sein. In der Praxis hat es sich als sehr wirkungsvoll erwiesen, bei der Abstimmung koordinierter Maßnahmen des Komplexplanes eigentumssichernde Maßnahmen zum konkret bearbeiteten Straftäter zeitig genug zu planen. Der Zeitpunkt des Beginns ist abhängig von der politisch-operativen Situation sowie vom jeweiligen Sachverhalt, Aufgrund der Vielfalt und der Verschiedenartigkeit der in jedem Vorgang durchzuführenden Maßnahmen der Eigentumssicherung ist es nicht möglich, alle in der Praxis aufgetretenen planbaren Maßnahmen und Probleme der;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 26 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 26) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 26 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 26)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der wie die Einhaltung der Bestimmungen über Einreisen in Grenz- und Sperrgebiete, die Beachtung der Kriminalitätsentwicklung, Schiebungen, Zoll- und Devisen-.

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