Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 23

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 23 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 23); WS JHS 001-699/76 - 23 - 2.1. Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Festnähme/Verhaftung Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter, welche aus der,Verfassung der DDR und anderen Gesetzen abgeleitet wurde", Der- ih der Verfassung verankerte und sich in anderen. Gesetzen wider-spiegelnde Grundsatz, daß der Mensch im'■- Mittelpunkt aller wVv- :-K Bemühungen der sozialistische, iGefellschaft und ihres Staates steht, ist ebenso:wie der verfassungsmä.ßig garantierte Schutz der Rechtender Bürger durch den Staat Ausgangspunkt für das Untersuchungsorgan bei der Eigentumssicherung. Da Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums Beschuldigter zum großen Teil im zeitlichen Zusammenhang mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, wie Festnahme oder Durchsuchung und Beschlagnahme durchgeführt werden, sind sie ebenso wie diese oder gar gemeinsam mit diesen zu planen. Dies wird durch die Tatsache erhärtet, daß die Maßnahmen zur Suche und Sicherung von Beweisen zum Teil identisch mit solchen zur Sicherung des Eigentums Beschuldigter sind. Durch die Planung eigentumssichernder Maßnahmen werden ein diesbezüglich einheitliches Vorgehen des Untersuchungsorgans und der anderen beteiligten Diensteinheiten des MfS sowie die Verhütung von Schäden ermöglicht. Die Regelung der Bezahlung der durch Maßnahmen der Eigentumssicherung entstehenden und voraussehbaren Kosten sollte ebenfalls eingeplant werden. Geplante Maßnahmen zur Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter können sowohl im Interesse des Eigentümers als auch des Untersuchungsorgans kurzfristig und außerdem mit rationellem Einsatz der Kräfte und Mittel erfolgen. So kann gewährleistet werden, daß unmittelbar nach der Festnahme/Verhaftung eines Straftäters entsprechend der Planung eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern der Haupt-;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 23 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 23) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 23 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 23)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der subversiven Angriffe des Gegners herauszuarbeiten. Die Möglichkeiten der üntersuchungsarbeit sind umfassend zu nutzen, um die Verwirklichung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind. Ebenso konnte auf eine umfassende kriminologische Analyse der Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher bekämpft Vierden, die vom Gegner unter Ausnutzung progressiver Organisationen begangen werden. Dazu ist die Alternative des Absatzes die sich eine gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit ist jedoch - wie an anderer Stelle deutlich gemacht wird - ein unverzichtbares Erfordernis an die Tätigkeit der Linie Untersuchung.

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