Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 23

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 23 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 23); WS JHS 001-699/76 - 23 - 2.1. Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Festnähme/Verhaftung Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter, welche aus der,Verfassung der DDR und anderen Gesetzen abgeleitet wurde", Der- ih der Verfassung verankerte und sich in anderen. Gesetzen wider-spiegelnde Grundsatz, daß der Mensch im'■- Mittelpunkt aller wVv- :-K Bemühungen der sozialistische, iGefellschaft und ihres Staates steht, ist ebenso:wie der verfassungsmä.ßig garantierte Schutz der Rechtender Bürger durch den Staat Ausgangspunkt für das Untersuchungsorgan bei der Eigentumssicherung. Da Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums Beschuldigter zum großen Teil im zeitlichen Zusammenhang mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, wie Festnahme oder Durchsuchung und Beschlagnahme durchgeführt werden, sind sie ebenso wie diese oder gar gemeinsam mit diesen zu planen. Dies wird durch die Tatsache erhärtet, daß die Maßnahmen zur Suche und Sicherung von Beweisen zum Teil identisch mit solchen zur Sicherung des Eigentums Beschuldigter sind. Durch die Planung eigentumssichernder Maßnahmen werden ein diesbezüglich einheitliches Vorgehen des Untersuchungsorgans und der anderen beteiligten Diensteinheiten des MfS sowie die Verhütung von Schäden ermöglicht. Die Regelung der Bezahlung der durch Maßnahmen der Eigentumssicherung entstehenden und voraussehbaren Kosten sollte ebenfalls eingeplant werden. Geplante Maßnahmen zur Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter können sowohl im Interesse des Eigentümers als auch des Untersuchungsorgans kurzfristig und außerdem mit rationellem Einsatz der Kräfte und Mittel erfolgen. So kann gewährleistet werden, daß unmittelbar nach der Festnahme/Verhaftung eines Straftäters entsprechend der Planung eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern der Haupt-;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 23 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 23) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 23 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 23)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, illegal die zu verlassen die sich zur Ausschleusung von Bürgern der in die Tätigkeit von kriminellen Menschenhändlerbanden eingegliedert hatten die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Landesverteidigung. Zu Feststellungen über die Organisierung politischer Untergrundtätigkeit Straftaten der staatsfeindlichen Hetze, der öffentlichen Herabwürdigung und weitere damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung. Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze V: Militärstraftaten ?. Verbrechen Men schlichke Entwicklung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis-und Objektdienststellen gearbeitet. Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben die gestellten Aufgaben richtig verstanden und notwendige Maßnahmen eingeleitet.

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