Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 22

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 22 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 22); WS JKS 001-699/76 - 22 - 2. Probleme der EigentumsSicherung als Bestandteil der Planung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen Die Vielzahl von Maßnahmen des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter sowie die damit verbundenen Probleme machen es zwingend notwendig, daß das Untersuchungsorgan bei der Durchführung eigentumssichernder Maßnahmen mit anderen Diensteinheiten des MfS raorwie ande-ren staatlichen Organen zusammenarbeitet beziehungsweise zusammenwirkt. Teil der bei cl§r - 3ekämpfung des staatsfeind- U-"' liehen Mens che nhand e jajajt sfe ind liehen V e r bindunge n ff -V"" -? ÜW und des ungesetzlichen.Verlass ans der DDR vom Untersuchungs- V" ? * -i* ili'“ organ und den operativen Diensteinheiten zu erstellenden Komplexpläne muß daher auch die Planung von Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums Beschuldigter sein. Die im Plan enthaltene konkrete Aufgabenstellung sollte die optimalste Relation von Aufwand und Nutzen besitzen, den objektiven Möglichkeiten der Diensteinheiten Rechnung tragen und im Interesse des Anliegens als auch im Interesse der zusammenarbeitenden Diensteinheiten entweder schriftlich fixiert oder mündlich vereinbart, jedoch stets terminlich gebunden sein. Zentrale Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit beinhalten diesbezüglich, daß sich die operativen Dienstein-heiten im Rahmen der Liquidierung operativer Vorgänge vor jeder Festnahme sowie Durchsuchung/Beschlagnahme mit der Linie IX zu konsultieren haben. Hierbei werden u. a. auch eigentumssichernde Maßnahmen abgestimmt. Bei der Durchführung geplanter politisch-operativer Maßnahmen ist entsprechend des Befehls 1/75 und der darauf basierenden Instruktionen von Pall zu Pall die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) beziehungsweise die territorial zuständige Bezirkskoordinierungsgruppe (BKG) mit einzubeziehen, um auch die eigentumssichernden Maßnahmen durch einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 22 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 22) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 22 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 22)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern in die der Linie übernommen werden, erfolgte bisher hauptsächlich auf der Grundlage der Berufsstruktur und des Deliktes, aber weniger unter politisch-operativen Gesichtspunkten für eine künftige inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit an einen von dem sie wußte, daß er für einen Geheimdienst der tätig ist, sowie im Zusammenhang mit Bemühungen zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz anderer operativer Mittel und Methoden in vielen Fällen unerläßlich ist, um die Feindtätigkeif; umfassend aufzuklären und dokumentieren zu können.

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