Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 18

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 18 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 18); WS JHS 001-699/76 - 18 - in Form von Unterhalt zwischen Verwandten gesetzlich geregelt. Der Unterhaltsanspruch für minderjährige Kinder hängt in jedem Fall von der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtig-ten sowie von der Leistungsfähigkeit, d, h. den Vermögensund Einkommensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten ab. Verfügt ein unterhaltsverpflichteter Beschuldigter über ausreichende, nicht der Einziehung unterliegende finanzielle Mittel, so kann er, sofern nicht bereits anderweitige Regelungen, wie z. B. ein Kontenauftrag, getroffen v$iren, der Unterhaltspflicht unter Einbeziehung seine.srWe‘rteidigers nachkommen. Entsprechende Maßnahmen werden vom Untersuchungs-organ mit dem Beschuldigten fg&Msiß § 129"S t PO besprochen, und für ihre Durchführung- wird'Sorge'getragen. f,S (. c ” Ar % V -j- In den Fällen, in. denen ein Beschuldigter nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügt, kann er gemäß § 22 (1) FGB eine Herabsetzung des Unterhaltes beantragen, da er aufgrund seiner Inhaftierung zeitweilig über kein Einkommen verfügt. Obwohl im Kommentar des FGB im. Zusammenhang hiermit eine Freiheitsstrafe ab etwa 3echs Monaten erwähnt ist, läßt sich diese Regelung auch bei längerer Untersuchungshaft anwenden. Im § 371 (1) StPO ist im Zusammenhang mit Fragen der Haftentschädigung die Möglichkeit der Unterstützung von Unterhaltsberechtigten während der Inhaftierung der Unterhaltsverpflichteten durch den Rat der Stadt, des Stadtbezirks oder die Gemeinde aufgeführt. Es sollte daher von Fall zu Fall unter Einbeziehung der genannten örtlichen Vertretungen und mit den Organen der Jugendhilfe durch den Staatsanwalt beziehungsweise das Gericht geklärt werden, inwieweit diese Möglichkeit angewandt werden kann. Im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 07. 1973 heißt es Im Zusammenhang damit in § 67 (2) :;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 18 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 18) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 18 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 18)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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