Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 17

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 17 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 17); WS JHS 001-699/76 - 17 - Gegenstand des persönlichen Eigentums sind laut § 23 (1) ZGB u. a. die Arbeitseinkünfte der Bürger, d. h. der Lohn für geleistete Arbeit, auf den die Bürger nach § 39 ff GBA rechtlichen Anspruch haben. Erhebt ein inhaftierter Beschuldigter diesen Anspruch gegenüber seiner Arbeitsstelle, so hat das Untersuchungsorgan gemäß § 129 (1) 2 StPO dafür Sorge zu tragen, daß der Betrieb, gegen den der Beschuldigte diesen Anspruch erhebt, hierüber verständigt Das Un- tersuchungsorgan ist dafür ver ant wort Michdaß cd'ie im § 60 GBA aufgeführte Verjährungsfrist für Lohnahsprüche des Be-schuldigten ebenso wie üL§a,. ihuälssem Paragraphen festgeleg- y '4%- te Frist für Rückzahlühgs-anshhüche der Betriebe an den Be- 0 A? v- schuldigten eingehal-ten wird. Das Lohnzurückforderungsrecht des Betriebes iät im § 12 der Verordnung über die Berechnung des Durchschnittverdienstes geregelt. Die Lohnforderungen des Beschuldigten sollten über den zuständigen Staatsanwalt oder aber über den Verteidiger geklärt werden, da letztgenannter in der Regel im Zusammenhang mit der Vollmacht zur Verteidigung auch zum Empfang von Geld, Wertsachen u. a. ermächtigt ist. Auf die im Zusammenhang mit der Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter vereinzelt vorkommenden Probleme mit Einzelverträgen gemäß § 21 (1) (2) GBA sowie mit Renten und Versicherungsfragen wird im Interesse der Straffung der Arbeit nicht eingegangen. VJq "i "f o Vto TGo viTir"! o mn 4* " -L- w - j- w- jl. j/ wua a uu xu. j- u 1 h!S StPO sx*g6 u6n siLCii i u.j? u23 Untersuchungsorgan aus den Bestimmungen des Familiengesetzbuches (FGB) der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. 12. i960, wobei im Zusammenhang mit der Sicherung des Eigentums Beschuldigter in dieser Arbeit vorrangig auf die Unterhalts-Verpflichtungen Beschuldigter gegenüber minderjährigen Unterhalts bedürftigen Kindern eingegangen wird. Im FGB ward im § 17 ff der Unterhalt für minderjährige Kinder bei bestehender Ehe und im § 81 ff der Unterhalt für minderjährige Kinder;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 17 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 17) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 17 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 17)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der betreffenden Diensteinheiten zur Realisierung der Aufgaben des Strafverfahrens und zur Durchsetzung der umfassenden Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten; die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen der Beweisführung, insbesondere aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren.

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