Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 17

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 17 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 17); WS JHS 001-699/76 - 17 - Gegenstand des persönlichen Eigentums sind laut § 23 (1) ZGB u. a. die Arbeitseinkünfte der Bürger, d. h. der Lohn für geleistete Arbeit, auf den die Bürger nach § 39 ff GBA rechtlichen Anspruch haben. Erhebt ein inhaftierter Beschuldigter diesen Anspruch gegenüber seiner Arbeitsstelle, so hat das Untersuchungsorgan gemäß § 129 (1) 2 StPO dafür Sorge zu tragen, daß der Betrieb, gegen den der Beschuldigte diesen Anspruch erhebt, hierüber verständigt Das Un- tersuchungsorgan ist dafür ver ant wort Michdaß cd'ie im § 60 GBA aufgeführte Verjährungsfrist für Lohnahsprüche des Be-schuldigten ebenso wie üL§a,. ihuälssem Paragraphen festgeleg- y '4%- te Frist für Rückzahlühgs-anshhüche der Betriebe an den Be- 0 A? v- schuldigten eingehal-ten wird. Das Lohnzurückforderungsrecht des Betriebes iät im § 12 der Verordnung über die Berechnung des Durchschnittverdienstes geregelt. Die Lohnforderungen des Beschuldigten sollten über den zuständigen Staatsanwalt oder aber über den Verteidiger geklärt werden, da letztgenannter in der Regel im Zusammenhang mit der Vollmacht zur Verteidigung auch zum Empfang von Geld, Wertsachen u. a. ermächtigt ist. Auf die im Zusammenhang mit der Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter vereinzelt vorkommenden Probleme mit Einzelverträgen gemäß § 21 (1) (2) GBA sowie mit Renten und Versicherungsfragen wird im Interesse der Straffung der Arbeit nicht eingegangen. VJq "i "f o Vto TGo viTir"! o mn 4* " -L- w - j- w- jl. j/ wua a uu xu. j- u 1 h!S StPO sx*g6 u6n siLCii i u.j? u23 Untersuchungsorgan aus den Bestimmungen des Familiengesetzbuches (FGB) der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. 12. i960, wobei im Zusammenhang mit der Sicherung des Eigentums Beschuldigter in dieser Arbeit vorrangig auf die Unterhalts-Verpflichtungen Beschuldigter gegenüber minderjährigen Unterhalts bedürftigen Kindern eingegangen wird. Im FGB ward im § 17 ff der Unterhalt für minderjährige Kinder bei bestehender Ehe und im § 81 ff der Unterhalt für minderjährige Kinder;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 17 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 17) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 17 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 17)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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