Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 16

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 16 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 16); WS JHS 001-699/76 - 16 - wie Telefongebühren, Dienstleistungen regelmäßig zur Bezahlung von seinem Sparkonto abgebucht werden, ergibt sich, da er durch seine Inhaftierung weder sein Telefon noch andere Dienstleistungen usw, nutzen kann, die Notwendigkeit, die Zahlungen der Sparkasse zu stornieren, soweit nicht andere vertraglich geregelte Vereinbarungen bestehen hierdurch wird eine nachteilige Beeinträchtigung des- $b±imög;.ens des Beschuldigten vermieden. Die hiermit verbundenen Maßnahmen sollte der Staatsanwalt entsprechend seiner Pürsorgepflieh-ten gemäß § 129 StPO Aufgrund der spezifischen Aufgaben des UntbrsuhhimgsÖ’rgans des MfS, die der Bevölkerung der DDR von .ihren Grundzügen bekannt sind, könnten bei dieser Art der -Eigentumssicherung durch das Untersuchungsorgan möglicherweise der Verlauf der Untersuchungen sowie die Konspiration gefährdet werden. In dieser Weise ist aus den gleichen Gründen bei der Sicherung des Eigentums Beschuldigter im Zusammenhang mit Kredit-und Darlehensverträgen sowie Versicherungen der Beschuldigten zu verfahren. Aufgabe des Untersuchungsorgans soll hierbei die Klärung des entsprechenden Sachverhaltes mit dem Beschuldigten, die Information an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der zur Regelung der erforderlichen Maßnahmen notwendigen Unterlagen, wie Kreditkaufbriefe usw. an den Staatsanwalt sein. Die gesetzlichen Bestimmungen über Konto-, Sparkonto-, Kredit-und Darlehensverträge sowie Versicherungen, sind in §§ 233 bis 265 ZGB fixiert. Weitere, die Sicherung des persönlichen Eigentums des Beschuldigten berührende Probleme sind vom Untersuchungsorgan unter Einbeziehung des Staatsanwaltes sowie des Verteidigers des Beschuldigten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen des Gesetzbuches der Arbeit vom 12. 04. 1961 (GBA) zu klären.;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 16 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 16) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 16 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 16)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten für die wirkungsvolle Gestaltung und Entwicklung der Arbeit mit zur Aufdeckung und vorbeugenden Bekämpfung des Feindes. Die Vorbereitung von Leiterentscheidungen zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer den operativen Anforderungen entsprechenden Verbindung getroffenen Vereinbarungen jederzeit überblicken und die dafür erforderlichen Mittel und Methoden sicher anwenden können. Besondere Aufmerksamkeit ist der ständigen Qualifizierung der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriffspunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise in jewe iligen rantwor tungs bereich.

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