Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 13

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 13); WS JHS 001-699/7Ö - 13 - So heißt es in §§ 17 und 186 des Staatsanwaltschaftsgesetzes, der Staatsanwalt gewährleistet, daß die Würde des Bürgers im Ermittlungsverfahren gewahrt, kein Bürger unbegründet beschuldigt oder aber in seinen Rechten ungesetzlich eingeschränkt wird, alle Ermittlungshandlungen gesetzlich begründet und strenge Maßstäbe, insbesondere bvei der Durchsuchung und Beschlagnahme, angelegt ween musäbn. laut § 1b i und 3 sichert der Staatsanwalt; weiterhin, daß: f; '-ß "bei der Verhaftung vor. Becnuldigten, die rür Kinder, Krafe. ÜQipflegebedürftige Personen zu sorgen habend die weitere Fürsorge durch Verwandte, andere Bürger, gesellschaftliche Kollektive oder staatliche Institutionen übernommen wird und Maßnahmen zu Sicherung des Vermögens des Beschuldigten ergriffen werden”. Dies steht in voller Übereinstimmung mit § 129 StPO. Die Pflicht des Untersuchungsorgans., den Staatsanwalt über erforderlich werdende Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums Beschuldigter zu informieren, läßt sich aus § 17 (1) des Staatsanwaltschaftsgesetzes ableiten. Die genannten gesetzlichen Regelungen besagen eindeutig, daß sowohl das Untersuchungsorgan als auch der Staatsanwalt für Maßnahmen, die mit der Sicherung des Eigentums und des Vermögens Beschuldigter verbunden sind, Verantwortung tragen. Aufgrund der spezifischen Stellung des Staatsanwaltes im Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen seiner Benachrichtigungspflicht gegenüber den Angehörigen und der Arbeitsstelle des Beschuldigten sowie seiner Kontakte zu den Angehörigen und dem Verteidiger des Beschuldigten, ergeben sich vielfach Möglichkeiten für den Staatsanwalt, die im Zusammenhang mit der Eigentums und Vermögenssicherung Beschuldigter stehenden;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 13) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 13)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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