Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 12

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 12 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 12); WS JHS 001-699/76 - 12 - organ oder aber der Staatsanwalt bei der EigentumsSicherung im Strafverfahren zu tragen haben. Die im Kommentar zum § 129 StPO festgelegte Regelung, daß der Beschuldigte die zwingend mit Fürsorgemaßnahmen verbundenen Auswirkungen zu tragen hat, läßt sich auf die Bezahlung entstandener Unkosten anwenden. Hierfür existiert im MfS jedoch noch keine Berechnungsgrundlage. % Betont sei in diesem Zusammenhang noch*'daß-ds keine über den § 129 StPO hinausgehenechtliehen Regelungen zu Pur' Sorgemaßnahmen nach -§~ f§9 *5’iQaowie auch keine weiteren diesbezüglicher &lüut#rtihgeii in Kommentaren und anderer juristischer Literatur gibt. Ausgehend von de;, in der Strafprozeßordnung, insbesondere im § 129 (1) 1 und 2 (2), enthaltenen Bestimmungen, aus denen die Verantwortung des Untersuchungsorgans des MfS zur Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter abgeleitet wurde, müsse vom Untersuchungsorgan eine Reihe anderer gesetzlicher Bestimmungen bei -der Eigentumssicherung beachtet und angewandt werden. Vorrangig betrifft dies das Zusammenwirken des Untersuchungsorgans mit der Staatsanwaltschaft, vor allem aber mit dem für das jeweilige Ermittlungsverfahren zuständigen Staatsanwalt. Die Leitungs- und Aufsichtsfunktion des Staatsanwaltes im Ermittlungsverfahren wird in den §§ 13, 37 und 89 StPO geregelt, aus denen sich außerdem die Verantwortung des Staatsanwaltes für die Wahrung der Rechte Beschuldigter ableiten läßt. Im Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratische;. Republik (Staatsanwaltschaftsgesetz) vom 17. 04. 1963 sind die Pflichten und Aufgaben des Staatsanwaltes im Zusammeiihang mit Maßnahmen zur Sicherung persönlichen Eigentums Beschuldigter in Übereinstimmung mit § 129 StPO festge-legt.;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 12 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 12) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 12 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 12)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von auf frischer Tat festgestellten strafrechtlich relevanten Handlungen in Form des ungesetzlichen Grenzübertritts und bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit. Vereinzelt wurden die Befugnisregelungen des Gesetzes auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher zu ärschließen. Dabei wird der Aufgabenerfüllung durch die Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt.

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