Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen 1976, Seite 12

Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 12 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 12); WS JHS 001-699/76 - 12 - organ oder aber der Staatsanwalt bei der EigentumsSicherung im Strafverfahren zu tragen haben. Die im Kommentar zum § 129 StPO festgelegte Regelung, daß der Beschuldigte die zwingend mit Fürsorgemaßnahmen verbundenen Auswirkungen zu tragen hat, läßt sich auf die Bezahlung entstandener Unkosten anwenden. Hierfür existiert im MfS jedoch noch keine Berechnungsgrundlage. % Betont sei in diesem Zusammenhang noch*'daß-ds keine über den § 129 StPO hinausgehenechtliehen Regelungen zu Pur' Sorgemaßnahmen nach -§~ f§9 *5’iQaowie auch keine weiteren diesbezüglicher &lüut#rtihgeii in Kommentaren und anderer juristischer Literatur gibt. Ausgehend von de;, in der Strafprozeßordnung, insbesondere im § 129 (1) 1 und 2 (2), enthaltenen Bestimmungen, aus denen die Verantwortung des Untersuchungsorgans des MfS zur Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter abgeleitet wurde, müsse vom Untersuchungsorgan eine Reihe anderer gesetzlicher Bestimmungen bei -der Eigentumssicherung beachtet und angewandt werden. Vorrangig betrifft dies das Zusammenwirken des Untersuchungsorgans mit der Staatsanwaltschaft, vor allem aber mit dem für das jeweilige Ermittlungsverfahren zuständigen Staatsanwalt. Die Leitungs- und Aufsichtsfunktion des Staatsanwaltes im Ermittlungsverfahren wird in den §§ 13, 37 und 89 StPO geregelt, aus denen sich außerdem die Verantwortung des Staatsanwaltes für die Wahrung der Rechte Beschuldigter ableiten läßt. Im Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratische;. Republik (Staatsanwaltschaftsgesetz) vom 17. 04. 1963 sind die Pflichten und Aufgaben des Staatsanwaltes im Zusammeiihang mit Maßnahmen zur Sicherung persönlichen Eigentums Beschuldigter in Übereinstimmung mit § 129 StPO festge-legt.;
Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 12 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 12) Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976, Seite 12 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 12)

Dokumentation: Einige Aspekte der Verantwortung des Untersuchungsorgans des Ministeriums für Staatssicherheit zur Sicherung des persönlichen Eigentums inhaftierter Personen, Fachschulabschlußarbeit Leutnant Volkmar Taubert (HA Ⅸ/9), Leutnant Axel Naumann (HA Ⅸ/9), Unterleutnat Detlef Debski (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-699/76, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-699/76 1976, S. 1-54).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß vor allem die Befugnisse der Untersuchungsorgane Staatssicherheit mit hohem politischen und politisch-operativen Nutzeffekt zur Anwendung gelangen. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen, die Unterstützung dieser Kräfte mit Geld und eingeschleuster antisozialistischer Literatur, der Publizierung von ihnen verfaßter diskriminierender Schriften und deckte die Verbindung durch konspirative Mittel.

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