Formen und Methoden der Zusammenarbeit der Abteilungen ⅩⅣ und Ⅸ als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens 1983, Seite 15

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 15 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 15); 000016 15 VV3 JH3 oOO1 - 607/83 Mit den Transportleit er der Unter suchungshaftanstalt ist durch den v er antv/ort liehen Mitarbeiter der Abteilung IX eie operative Lage konkret abzusprechen, und Hinv/eise zum bisherigen Auftreten und Verhalten des Verhafteten sind zu geben. Die Absprachen zu Ermittlungshandlungen außerhalb der Untersuchungshaftanstalt und bei der Durchführung öffentlichkeitswirksamer Prozesse erfolgen auf den bereits genannten Ebenen. Die Unterstützung der Abteilung IX duretneßtei-lung XIV bei der Realisierung operativ&ifOnahmen unter ständiger Gewährleistung von Oq&imähg und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt Ona im Bereich der Untersuchungsabteilung * Im Zusammenwirken der AbteiXujsrg XX mit der Abteilung XIV kommt der Durchsetzung iron%i'twendigen operativen Maßnahmen eine große Bedufungfcii. Bekannt ist, daß sich die exakte Wahrung der Reälfftader Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug auf deren Einstellung zum Strafverfahren auswirkt. Zur Förderung der Aussagebereitschaft können sich im Interesse der Untersuchungsabteilung notwendige operative Maßnahmen ergeben, wie - Verlegung von Verhafteten in einen bestimmten Verwahrraum zu einem konkret abgestimmten Zeitpunkt, - Versorgung mit Tabakwaren, wenn kein Eigengeld vorhanden ist, - Büchertausch außerhalb der festgelegten Zeiten, - individuelle Verpflegung, - Sehen von ausgewählten Fernsehsendungen, - Verrichtung von bestimmten Arbeiten im Verwahrraum,;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 15 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 15) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983, Seite 15 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 15)

Dokumentation: Formen und Methoden der Zusammenarbeit der Abteilungen ⅩⅣ und Ⅸ als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Hans-Joachim Saltmann (BV Rostock. Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-607/83, Potsdam 1983 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-607/83 1983, S. 1-29).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen wird. Laut Anweisung des Genossen Minister sind die Abteilungen Staatssicherheit mit der Vahmehraung der in den Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelten Verantwortung zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß ein tatsächlicher Zustand im Entwickeln, Sinne des Entstehens oder Herausbildens begriffen ist, der qualitativ eine in der Entwicklung begriffene Gefahr darstellt. Dieser in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Bugendlicher kommt es darauf an, den Prozeß der Wissensvermittlung über Kollektiverfahrungen zielgerichtet und bewußt zu nutzen, um die neueingestellten Genossen schnellstmöglich an das Niveau des Kollektivs heranzuführen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X