Einige grundsätzliche Anforderungen an die Schulung und Ausbildung der Angehörigen der Objektkommandantur des Dienstobjektes Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße, die sich aus den spezifischen Aufgaben zur Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich ergeben 1979, Seite 25

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Jochen Pfeffer (HA Ⅸ/AGL), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-903/79, Potsdam 1979, Seite 25 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-903/79 1979, S. 25); * 25 - V :. V 000031 zu “erhalten mentes dabei haben, wie die Bi einzusetzen sind srungskräfte des Wachregi- und welcher Informationsbe- darf besteht. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf orientiert, daß durch exakte Analysen und die Auswertung der Vorkommnisse im koordinierten Zusammenwirken mit operativen Diensteinheiten und unter Einbeziehung der Deutschen Volkspolizei begünstigende Umstände der subversiven Tätigkeit der Militärinspektionen herauszuarbeiten und zu beseitigen sind. Da die Abwehrarbeit gegen die drei westlichen Militärinspektionen ständig gewährleistet werden muß, erfolgt die Behandlung dieser Thematik unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse in gewissen Zeitabständen erneut, wodurch die Möglichkeit besteht, die ODH auf die veränderten Bedingungen hinzuweisen. Einen besondersubreiten Baum in der fach-spezifischen Schulung nimmt die Arbeit mit der "Anweisung zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt Berlin-Hohenschön-hausen', Preienwalder Straße ", des Leiters der Hauptabteilung IX ein. Mit diesem Dokument ist exakt der Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Objektkommandantur festgelegt und daher ergibt sich die Notwendigkeit, daß diese Anweisung von den ODH umfassend beherrscht wird. In den Schulungen dazu werden die Angehörigen durch die Vorgabe angenommener Situationen veranläßt, die ihnen gebotenen Mittel und Möglichkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstobjektes bei der Klärung des gestellten VoiHcommrisses anzuwenden. Dabei kommt es besonders darauf an, die ODH noch besser zu befähigen, Vorkommnisse auf ihre operative Bedeutsamkeit sowie unter Berücksichtigung der Gefährdung der Sicherheit des Dienstobjektes einschätzen zu lassen. Das ist vor allem auch deshalb erforderlich, weil die Angehörigen, bedingt durch ihr Alter und der daraus resultierenden Unerfahrenheit der Mittel und Methoden des Gegners sowie der gelingen Kenntnisse der politisch-operativen Grundprozesse, nur so in die Lage versetzt werden können, den Anforderungen, die;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Jochen Pfeffer (HA Ⅸ/AGL), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-903/79, Potsdam 1979, Seite 25 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-903/79 1979, S. 25) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Jochen Pfeffer (HA Ⅸ/AGL), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-903/79, Potsdam 1979, Seite 25 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-903/79 1979, S. 25)

Dokumentation: Einige grundsätzliche Anforderungen an die Schulung und Ausbildung der Angehörigen der Objektkommandantur des Dienstobjektes Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße, die sich aus den spezifischen Aufgaben zur Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich ergeben, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Jochen Pfeffer (HA Ⅸ/AGL), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-903/79, Potsdam 1979 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-903/79 1979, S. 1-49).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verminderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen d-ie- Vorbereitung und mninj pxxlirfelsh-operative sRnahnpo dor Abteilung sowie die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung und in der Abteilung mit Registriernummern zu erfassen, ist ebenfalls zu folgen. Der Leiter der Abteilung hat dazu eine entsprechende Regelung vorzubereiten und mir vorzulegen.

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