Einige grundsätzliche Anforderungen an die Schulung und Ausbildung der Angehörigen der Objektkommandantur des Dienstobjektes Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße, die sich aus den spezifischen Aufgaben zur Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich ergeben 1979, Seite 19

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Jochen Pfeffer (HA Ⅸ/AGL), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-903/79, Potsdam 1979, Seite 19 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-903/79 1979, S. 19); - 19 WS JHS 001-903m . 000025 Über dabei aufgetretene Mängel und Schwächen bzw. ermöglichen, gute Ergebnisse zum Allgemeingut aller zu machen. Besonders im persönlichen Gespräch schätzen die Mitarbeiter kritisch und selbstkritisch die Aufgabenerfüllung ein und es besteht für den Leiter die Möglichkeit, gezielt auf die Persönlichkeitsentwicklung einzuwirken. Dabei wird unter anderem auf gezeigt, daß z. B. in den Nachtschichten bzw. an Sonn- und Feiertagen die sogenannten ruhigen Stunden in der Dienstdurchführung mehr zur marxistisch-leninistischen Aus- und Weiterbildung genutzt werden müssen. 4.2. Politisch-operative Erziehung und Befähigung: Mit der fachlichen Aus- und Weiterbildung der GDH muß, ungeachtet der bereits genannten Aspekte der personellen Zusammensetzung, gewährleistet werden, daß ein annähernd gleiches Niveau an Kenntnissen und Fähigkeiten bei allen Mitarbeitern vorhanden ist. Daher ist durch die politisch-operative und fachliche Schulung zu sichern, daß diese Einheitlichkeit in der Dienstdurchführung erreicht wird. Dieser Erziehungsprozeß beginnt mit der Einarbeitungszeit und wird durch die politisch-operative Fachschulung, die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit, der gegenseitigen Erziehung und Selbsterziehung sowie weitere Maßnahmen kontinuierlich fortgesetzt. 42e1. Die Einarbeitungszeit Bevor auf die Gestaltung der Einarbeitung eingegangen wird, zunächst kurz einige Ausführungen zu den vorhandenen Voraussetzungen. Die Objektkommandantur erhält ihre Kader nach einer- halbjährigen Dienstzeit aus dem Wachregiment Feliks Dzier zynski”, die dort eine Grundausbildung absolviert haben und cirka 4 Monate Kasernen und Objekte des Wachregimentes sicherten. Während der Grundausbildung werden elementare Kenntnisse zu politischen und militärischen Komplexen vermittelt. Auf der Grundlage der DV-MOS/1 des Wachregimentes;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Jochen Pfeffer (HA Ⅸ/AGL), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-903/79, Potsdam 1979, Seite 19 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-903/79 1979, S. 19) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Jochen Pfeffer (HA Ⅸ/AGL), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-903/79, Potsdam 1979, Seite 19 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-903/79 1979, S. 19)

Dokumentation: Einige grundsätzliche Anforderungen an die Schulung und Ausbildung der Angehörigen der Objektkommandantur des Dienstobjektes Berlin-Hohenschönhausen, Freienwalder Straße, die sich aus den spezifischen Aufgaben zur Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich ergeben, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Jochen Pfeffer (HA Ⅸ/AGL), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-903/79, Potsdam 1979 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-903/79 1979, S. 1-49).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Die Anwendung von Hilfsmitteln ist bezogen auf die Untersuchungsarbeit zur Abwehr von Gewalttätigkeiten gegen Untersuchungs-führer und Untersuchungshandlungen und zur Verhinderung von ihnen ausgehender Aktivitäten, zu planen und auch zu realisieren. Es ist zu sichern, daß vor allem solche Kandidaten gesucht, aufgeklärt und geworben werden, die die erforderlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Gründe für das gewissenhaft geprüft, notwendige vorbeugende oder der Einhaitung Wiederherstellung der Gesetzlichkeit dienende Maßnahmen eingeleitet veranlaßt werden.

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