Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft 1978, Blatt 33

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 33 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 33); - Blatt 33 - WS JHS 001-519/78 tung grundlegender gesetzlicher Bestimmungen sowie auf deren Grundlage erarbeiteten Befehle und Weisungen beziehungsweise Anordnungen der beteiligten Diensteinhei-ten und staatlichen Organe mit dem Ziel, der Erreichung maximaler Arbeitsergebnisse und eines hohen ScSferneitsgra-des bei ständiger Berücksichtigung dpölitic.hperati-ven Lagebedingungen und der ge ip ins ameji Aufgabe ns teil ung, unter Beachtung der eigenaflh$h?gen Verantwortlichkeit der Beteiligten. Solche Befehle Beispiel: eigenständige .d Weisungen sowie Anordnungen sind zum 1 Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls 6/71 des Genossen Minister 2."Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung IX und der Abteilung XIV zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - UHVO - in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit" WS MfS 014-763/75 "Gemeinsame Fesoj6gUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung IX und Abteilung XIV zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit" WS MfS 100-1 502/77. Kopie BS;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 33 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 33) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 33 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 33)

Dokumentation: Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 1-52).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X