Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft 1978, Blatt 30

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 30 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 30); - Blatt 30 - WS JHS 001-519/78 der Untersuchungshaftanstalt - Liber diese Maßnahme informiert und angewiesen, ihm keine Druckerzeugnisse auszuhändigen. Durch routinemäßiges, sorgloses Handeln und Nichteinhaltung der gegebenen Befehle und Weisungen eines Kontroll- tv;\ jL und Sicherungspostens kam er dennoch irdenen Besitz und trat seit diesem Zeitpunkt den Kofttroll-:iferd Sicherungskräften gegenüber provokatorisch in'Erscheinung, mißachte-te ihre Anweisuenffiyeigerte im Laufe der weiteren Vernehmuugen di!.,.Aussage zum Sachverhalt, wodurch die Untersu'cnung¥führung erschwert wurde. Schlußfolgernd daraus, ist es ein grundsätzliches Erfordernis für alle Mitarbeiter der Linie XIV, die gegebenen Befehle und Weisungen konsequent durchzusetzen und einzuhalten und solche Paktoren wie Sorglosigkeit, Routine und dergleichen mehr auszuschalten und zu beseitigen. 4. Die Gewährleistung und Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung im Rahmen des Strafverfahrens sowie die politisch-operative Absicherung Inhaftierter bei Transporten und gerichtlichen Hauptverhandlungen Bei Verwirklichung dieses Sicherheitsgrundsatzes ist zu beachten, daß kein Inhaftierter die Möglichkeit erhält, sich bei Zuführungen zur Vernehmung, zur medizinischen Betreuung, zum Rechtsanwalt und diplomatischen Vertretern, zu gerichtlichen HauptVerhandlungen sowie Überführungen und Transporten durch entsprechende Handlungen und Aktivitäten dem Strafverfahren zu entziehen oder durch Aufnahme von Kontakten und Verbindungen zu anderen Inhaftierten beziehungsweise Außenstehenden das Strafverfahren zu stören beziehungsweise zu beeinflussen. I ■' 'lJie j h R 8;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 30 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 30) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 30 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 30)

Dokumentation: Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 1-52).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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