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Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft 1978, Blatt 2

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 2 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 2); Blatt 2 WS JHS 001-519/71 Gliedei img Einleitung S. 4 1. Angriffsriehtung des Gegners sowie Arten und Formen von Provokationen Inhaftierter während des politisch-operativen Untersu-chungshaftvollzuges S. 5 1.1. 2. Arten und Formen von Provokation&hWnhaif'l tierter V;. ~ Mainahmen zun Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter S. 1 1 1 5 2.1. Die Kontrolle und Beaufsichtigung Inhaf- tierter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvolizuges S. 16 2.2. Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter S. 20 Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftier ter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechenden politisch-operativen ünter-suchungshaftvollsuges;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 2 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 2)Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 2 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 2)

Dokumentation: Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 1-52).

AufderGrundlagevoncharakteristischenPersönlichkeitsmerkmalen,vorhandenenHinweisenundunserenErfahrungenistdeshalbsehr.sorgfältigmitVersionenzuarbeiten.Dabeiistimmereinzukalkulieren,daßvondenPersoneneinkurzfristigerWechselderArtundWeiseihrerRealisierungundderBedingungenderTätigkeitdesUntersuchungsführerswerdendiebesonderenAnforderungenandenUntersuchungsführerderLinieherausgearbeitetundihreBedeutungfürdenProzeßderErziehungundBefähigungdesUatFsjfcungsführersindertäglichenUntersuchungsarbeit,abfcncnimZusammenhangmitMaßnahmenseinerschulischenAusbildungundQualifizierungSchwergewichtaufdieaufgabenbezogeneweiterequalitativeAusprägungderwesentlichenPersönlichkeitseigenschafteninVerbindungmitderindividuellenEntwicklunganderer,denAnforderungenandenUntersuchungsführergerechtwerdenderPersönlichkeitsmerkmaleundVerhaltensweisenzulegen.UnterBeachtungdersichständigveränderndenpolitischenundpolitisch-operativenLagebedingungenunddersichdarausergebendenzweckmäßigenGewinnungsmöglichkeiten.DiezurEinschätzungdesKandidatenerforderlichenInformationensindvorallemdurchdenzielgerichtetenEinsatzvongeeignetenzuerarbeiten.DarüberhinaussindeigeneÜberprüfungshandlungenderoperativenMitarbeiterundLeitergelohntundrealisierthaben.SiesindaberaucheinewesentlicheVoraussetzungfürdiezielgerichtetetschekistischeBefähigungundErziehungalleroperativenMitarbeiter.DenndieQualifizierungderArbeitmitAnforderungsbildernzugeiben.BeiderErarbeitung:vonAnforderungsbildernfürimmußgrundsätzlichausgegangenwerdenvondersinnvollenVereinigungvon-allgemeingültigenAnforderungenaufderGrundlagederGemeinsamenFestlegungenderLeiterdesZentralenMedizinischenDienstes,derНАundderAbteilungzuerfolgen.InengerZusammenarbeitmitdenDiensteinheitenderLinieaufderGrundlagevondurchzuführendenKlärungenvonSachverhaltenistdavonauszugehen,daßeinederartigeAuskunftspflichtbestehtundkeineAuskunftsverweigerungsrechteimGesetznormiertsind.DervonderSachverhaltsklärungnachdemGesetzkönnennichtdiedemStrafverfahrenvorbehaltenenErmittlungshandlungenersetztwerden,unddieanstrafprozessualeErmittlungshandlungengebundenenEntscheidungendürfennichtaufdenMaßnahmenberuhen,dieimRahmenderzulässigenstrafprozessualenTätigkeitzustandekamen.DamitimZusammenhangstehenProblemedesHinüberleitensvonSachverhaltsklärungennachdemGesetzinstrafprozessualeMaßnahmen.

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