Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft 1978, Blatt 14

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 14 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 14); - Blatt 14 WS JHS 001-519/73 dem Kontroll- und Sicherungsposten Liber die Uniform und begann zu randalieren, indem er mit Pausten und mit im Verwahrraum befindlichen Gegenständen gegen die Tür schlug und die Angehörigen der Linie XIV mit verleumderischen Äußerungen wie "Kommunistenschweine", "blöde Kerle", "miese Spione" und so weiter beschimpf- c. Da sich bereits zu diesem Zeitpunkt die Unruhe über das gesamte Verwahr haus verbreitete, wurde der Inhaftierte gegen 16.00 Uhmabgeöndent und in einem anderen Ver- wahrraum üntergebracht, in welchen er weiter randalierte und durch, seine Aufforderungsrufe an die übrigen Inhaftierten zum "Hungerstreik" bewirkte, daß sich auch andere Inhaftierte mit ihm "solidarisch" erklärten. Auf Grund der Tatsache, daß er den Aufforderungen der Kontroll- und Sicherungskräfte sowie des Leiters der Untersuchungshaftanstalt nicht Folge leistete, mußte gegen ihn Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Diese Maßnahme war notwendig, um seinen ruhestörenden Lärm zu unterbinden und die zu diesem Zeitpunkt bestehende Gefahr einer Selbstverletzung auszuschließen. Während der Dauer seines Aufenthaltes in der Sicherungsverwahrung steigerte sich die Unruhe unter den übrigen Inhaftierten, indem durch diese staatsverleumderische Äußerungen gegen die Angehörigen der Linie XIV, die Schutz- und Sicherheitsorgane und die gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik gemacht wurden. Darüber hinaus erging an Inhaftierte aus der Bundesrepublik Deutschland die Aufforderung, ihre Vertretung bei Besuchen über diese Geschehnisse zu informieren. Im Ergebnis dessen verweigerten mehrere Inhaftierte;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 14 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 14) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978, Blatt 14 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 14)

Dokumentation: Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Alfons Lützelberger (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-519/78, Potsdam 1978 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-519/78 1978, Bl. 1-52).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben der sollte zu der Erkenntnis führen, in welcher Breite die operativen Potenzen der genutzt werden können und müssen.

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