Anforderungen an die Gestaltung der politisch-operativen Leitungstätigkeit durch den Arbeitsgruppenleiter zur Realisierung einer schwerpunktorientierten Arbeit im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug 1980, Blatt 48

Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980, Blatt 48 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 48); ~ Blatt 48 m JHs °oi-6ss/ao Entscheiduag Feindbild Per s SohTCrpunkturgaben schirerpuactprin2l f c. ä*"' Seite 19, 2 Cvi ■' TS -* 32 1 5 ) i8. ?4, 29 8, 16, 20f 3: 5 6, 8, 10 i Kopie 3gf/ i AP £ /;
Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980, Blatt 48 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 48) Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980, Blatt 48 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 48)

Dokumentation: Anforderungen an die Gestaltung der politisch-operativen Leitungstätigkeit durch den Arbeitsgruppenleiter zur Realisierung einer schwerpunktorientierten Arbeit im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug, Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 1-53).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in starkem Maße davon ab, wie es gelingt, die durch den Gegner konkret angegriffenen Und wogen ihrer eigenen -Beschaffenheit gefährdeten Bereiche, Personen und Pcrsonengruppen innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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