Anforderungen an die Gestaltung der politisch-operativen Leitungstätigkeit durch den Arbeitsgruppenleiter zur Realisierung einer schwerpunktorientierten Arbeit im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug 1980, Blatt 46

Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980, Blatt 46 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 46); ~ Blatt l±£ WS jhs 001-656/80 21 . Lehrmaterial der JHS "Die Bestimmung von Schwerpunkten in der politisch-operativen Arbeit" WS JHS OOI-65/78/II s3k \t % 22, Friedrich, Richter, Stein, Vitcjä’,' "Leitung der sozialistischen Virts chaTt - Einführung" Verlag Die ¥irtscbaf f¥B£rlin 1§76 wf.i /: . 4r - - ,Z;
Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980, Blatt 46 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 46) Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980, Blatt 46 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 46)

Dokumentation: Anforderungen an die Gestaltung der politisch-operativen Leitungstätigkeit durch den Arbeitsgruppenleiter zur Realisierung einer schwerpunktorientierten Arbeit im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug, Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 1-53).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Persönlichkeit des Beschuldigten ergeben, können sich Veränderungen im abschließenden Teil des Vernehnungsprotokolls erforderlich machen. Derartige spezifische Umstände sind. Der Beschuldigte ist nicht in der Lage, Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Zeitverhältnis im Vernehmungsunterbrechungen unter Angabe der Uhrzcit in das Protokoll an der Stelle aufgenommen werden, wo sie im Vernehmungsablauf eintrcten.

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