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Anforderungen an die Gestaltung der politisch-operativen Leitungstätigkeit durch den Arbeitsgruppenleiter zur Realisierung einer schwerpunktorientierten Arbeit im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug 1980, Blatt 13

Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980, Blatt 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 13); - Blatt 13 WS JHS OOI-656/8O 3. Die Rolle und Verantwortung des Arbeitsgruppenleiters als politischer, fachlicher und militärischer Einzelleiter in einem Kontroll- und Sicherungskollektiv bei der Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechenden Untersuchungshaft-vollzuges Der -Arbeitsgruppenleiter nimmt im Kontroll- und Sicherungs-kollektiv eine zentrale Stellung ein. In ersJter Eini ist er ein unerläßliches Bindeglied zwischen ‘dem Leiter der Diensteinheit 'and dem einzelnen Mitarbeiter des Kollek- crs tives. „*, Kompromißlos hat er die vom Leiter gegebenen Befehle und Weisungen, entsprechend den gesetzlichen Grundlagen, in seinem Verantwortungsbereich durchzusetzen. Seinem Einfluß als sozialistischer Einzelleiter unter den besonderen Bedingungen einer militärischen Einheit unterliegen im wesentlichen die Handlungen und Verhaltensweisen der Mitarbeiter sowohl im Dienst- als auch im Freizeitbereich. Er hat das Recht und die Pflicht, den Mitarbeitern seines Kontroll- und Sicherungskollektives Befehle und Weisungen zu erteilen und trägt die GesamtVerantwortung für die Tä- tigkeit der unterstellten Mitarbeiter. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß der Arbeitsgruppenleiter im politisch-operativen üntersuchungshaftvoll- mir? ri* 1 q *i /wl-i mo? b -1 rr v\ *-*■& iD-*-w-*-to i-' ulXiX’b 3.-1 X 3 Cj.iGi Leiter seines Kollektives in einer Person ist. Er ist ins- besondere für die politisch-operative Befähigung und politisch-ideologische Erziehung seiner Mitarbeiter verantwortlich. Damit obliegt ihm eine hohe Verantwortung, weil gerade die politisch-ideologische Erziehung der Mitarbeiter das Hauptkettenglied ist, welches beherrscht werden muß, um alle politisch-operativen und fachlichen Aufgaben meistern zu können.;
Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980, Blatt 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 13) Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980, Blatt 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 13)

Dokumentation: Anforderungen an die Gestaltung der politisch-operativen Leitungstätigkeit durch den Arbeitsgruppenleiter zur Realisierung einer schwerpunktorientierten Arbeit im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug, Fachschulabschlußarbeit Unterleutnant Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-656/80, Potsdam 1980 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-656/80 1980, Bl. 1-53).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel unzweckmäßig, Aufzeichnungen von schriftungewandten Beschuldigten und solchen mit mangelndem Intelligenzgrad anfertigen zu lassen; hier genügt die abschließende Stellunonahme zur Straftat.

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