Grundsätze und Aufgaben bei der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit 1978, Seite 40

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 40 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 40); - Blatt 40 WS JHS 001-539/77 Klarheit muß bei den speziell für den Aufnahmeprozeß inhaftierter Personen eingesetzten Mitarbeitern sein, daß mit der Aufnahme dieser in die Untersuchungshaftanstalt alle Verhaltensweisen, darunter auch ihre Gestik und Mimik, eingehend beobachtet werden müssen, um vor allem bei der Durchsuchung der inhaftierten Person und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände jede andersgeartete Reaktion, Gestik und Mimik , die im Widerspruch zum Verhalten bei der Aufnahme in die Unter-süchungstfaftanstalt steht, sofort zu erkennen.' Kür un-ter Beachtung dessen kann auch die Sicherung vom-Beweis-material erfolgreich gestaltet werden. Dazu ist es erforderlich, daß die MitjWlher ihre Handlungen bewußt auf die jeweils ch-operative Situation aus richten. UfBfcer dißae’m bewußten Handeln verstehen wir, planmäßiges, zielgerichtetes und vorausschauendes Handeln, indem sie sich grundlegende Aufgaben und Normen für die im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprozeß zu realisierenden Maßnahmen stellen. Voraussetzungen für das verantwortungsbewußte und selbständige Handeln sind dabei - ausreichende Kenntnisse über konkrete Handlungsziele für die Realisierung der Aufgabenstellung - dis Identifizierung mit der zu lösenden Aufgabe - die Analyse der konkreten Situationsbedingungen sowie die Fähigkeit deren schnellen und überschaubaren Erfassung und Beeinflussung entsprechend unserer Aufgabenstellung - Entschlossenheit zum aktiven Handeln in diesem ■ Prozeß - Planmäßigkeit und Konzentration im Vorgehen der;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 40 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 40) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 40 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 40)

Dokumentation: Grundsätze und Aufgaben bei der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 1-86).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei und die Dialektik der internationalen Klassenauseinandersetzung zu vertiefen, sie zu befähigen, neue Erscheinungen in der Klassenauseinandersetzung und im gegnerischen Vorgehen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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