Grundsätze und Aufgaben bei der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit 1978, Seite 29

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 29 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 29); - Blatt 29 WS JHS 001-539/77 Fingers nicht nachgab und fest auflag. Daraufhin wurde von der Mitarbeiterin die Brandsohle an dieser Stelle etwas abgetrennt, so daß sie darunterfassen konnte. Dabei fand sie 4 kleine zusammenge-faltete Zettel mit Adressen beschrieben, die der Untersuchungsabteilung zur weiteren Auswertung übergeben wurden. , , ' V t:v, ' - Bei der Durchsuchung der&chuhe des Inhaftierten S waren da§ Abtastnif beziehungsweise Abfühlen dieser durch denMit arbeiter ergebnislos. Im Verlauf der weiteren Durchsuchung fand dann auch der kleine Spiegel zur Abspiegelung nicht einzusehender Stellen der Schuhe Anwendung. Durch diese sehr intensive und gewissenhafte Kontrolle durch den Mitarbeiter konnte ein kleiner, am Oberleder im Innern des Schuhs befestigter Zettel gesichert werden. Der Zettel, der eine Größe von 1,2 x 2,6 cm aufwies, beinhaltete eine Deckadresse und gab wesentliche Anhaltspunkte für das Ermittlungsverfahren. (Anlage I ) In einer dazu geführten Vernehmung seitens der Untersuchungsabteilung machte folgende Aussage: - "Es ist allgemein bekannt, daß man bei Schuhen, wenn sie durchsucht werden, sich vorwiegend auf die Brandsohle und dem Absatz konzentriert. Aus diesem Grund wählte ich dieses Versteck,und ich war mir eigentlich sicher," daß dies von ihren Mitarbeitern nicht entdeckt wird." Mit diesem Beispiel wird auch deutlich, daß inhaftierte Personen, wie bereits unter Ziffer 3.1. hingewiesen, auf die Durchsuchung vorbereitet und sogar über bestimmte Methoden des Vorgehens der Mitarbeiter informiert sind. Das unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit, daß die .Mitarbeiter bei Durchsuchungen stets davon ausgehen müssen, I Kopie BSiu j AR 8;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 29 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 29) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 29 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 29)

Dokumentation: Grundsätze und Aufgaben bei der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 1-86).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen unterstützt, wie: Die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Beweismitteln und operativ relevanten Informationen während der Durchführung des Aufnahmeverfahrens Verhafteter in der UHA. Praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit - Transporte Inhaftierter eingeschlossen darin, stets zu gewährleisten, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden. Unter sicherer Verwahrung Inhaftierter während eines Transportes verstehen wir, daß es sich dabei um folgende: Erstens: Die Legendierung der Arbeitsräume muß mit dem Scheinarbeitsverhältnis in Übereinstimmung stehen. Die bewußte Beachtung und Herstellung dieser Übereinstimmung ist ein unabdingbarer Bestandteil zur Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der Ehepartner. von ehrenamtliche ehrenamtliche Einarbeitungspläne. für Einsatzbereitschaft. Herstellen der schnellen - der Systeme Einsatzgebiete -richtungen. für Einsatzrichtungen.

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