Grundsätze und Aufgaben bei der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit 1978, Seite 28

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 28 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 28); - Blatt 28 WS JHS 001-539/77 Bei der Durchsuchung der Bekleidungsstücke hat sich fol- . gendes Vorgehen in der Praxis bewährt: Zuerst sind die Taschen zu entleeren und das Taschenfutter ist nach außen umzudrehen. Es genügt nicht, sich nur durch Abtasten der Taschen davon zu überzeugen, daß diese leer sind. Im weiteren erfolgt die Kontrolle der an den Kleidungsstücken befindlichen Nähte und Säume. Dabei ist zu th ■' % prüfen, ob diese aufgetrennt und d an ac h - 'wi e d e r:. gen äh t wurden, was auf ein eventuell vorhandenes Vensteck hinweisen kann. Alle Öffnungen zwispheff. Futter--und Stoff sind ebenfalls gründlich zu kostellignen. Gleichermaßen sind Kra-gen, Schulteppaistrer, Sock- beziehungsweise Hosenbund sowie der UmschSjag/iaiT'Jacken und Hosen systematisch nach Gegenständen abzutasten. Bei der Durchsuchung aller anderen mitgeführten Bekleidungsstücke ist in der gleichen Weise zu verfahren. Auch die Durchsuchung der Fußbekleidung, wie Schuhe, Stiefel oder ähnliches, der inhaftierten Personen ist erforderlich, da sie gute Möglichkeiten zum Verstecken von Beweismaterial und andere die Sicherheit und Ordnung gefährdende Gegenstände bieten. Folgende Beispiele sollen die Notwendigkeit einer gründlichen und gewissenhaften Durchsuchung und Kontrolle der Fußbekleidung verdeutlichen. - Bei der Durchsuchung der weiblichen Inhaftiertenfc war während der Durchsuchung ihrer Schuhe zu beobachten, daß sie plötzlich unsicher wurde und Erregung zeigte. Während der Durchsuchung der Schuhe durch die Mitarbeiterin wurde festgestellt, daß die im linken Schuh befindliche Brandsohle an einer . Stelle dem Druck mit den Finger nachgab. Beim Vergleich mit dem rechten Schuh zeigte sich, daß die Brandsohle an der gleichen Stelle dem Druck des;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 28 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 28) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 28 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 28)

Dokumentation: Grundsätze und Aufgaben bei der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 1-86).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die internationalen Beziehungen der beeinträchtigen. werden nach dem Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luf tfahrzeugen., als Verbrechen unter Strafe gestellt. Darüber hinaus erreicht die in der Regel die Qualität von Staatsverbrechen. Flugzeugentführer sind prinzipiell feindliche Kräfte, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen notwendige Beratungen mit sachkundigen Angehörigen Staatssicherheit durchzuführen und die Initiative, Bereitschaft und Fähigkeit des Kollektivs bei ihrer Realisierung zu entwickeln.

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