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Grundsätze und Aufgaben bei der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit 1978, Seite 26

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 26 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 26); - Blatt 26 - WS JHS 001-539/77 Unsere praktischen Erfahrungen bestätigen, daß sich inhaftierte Personen sehr schnell für die anstaltseigene Kleidung entscheiden, wenn diese sich in einem entsprechend sauberen und ordentlichen Zustand befindet und den Erfordernissen des Aufenthaltes in der Untersuchungs-haftanstalt Rgchnung trägt. Die Mitarbeiter der Linie XIV müssen davjih leiten lassen, daß mit dem Tragen eigener’ Bek 1 eidüng begünsti-gende Bedingungen für Inhaftierte b-estehen, und das wird ebenfalls durch die Eräsem,©"bestätigt, Verbindungen zur Außenwelt (bei besuchen,ner Angehörigen, des Rechtsanwaltes oder ähnj-lchem) 'Im weiteren Verlauf des politisch-operativen Untsühhungshaftvoiizuges herzusteilen. Es ist stets davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer schriftlichen Erklärung (Anlage II ) aktenkundig zu machen. In die Untersuchungshaftanstalt aufgenommene inhaftierte Personen, welche Angehörige der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik sind,das heißt als Uniformträger verhaftet oder festgenommen wurden,erhalten i Kopie 33 grundsätzlich anstaltseigene PCleidung. i;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 26 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 26)Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978, Seite 26 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 26)

Dokumentation: Grundsätze und Aufgaben bei der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Dietrich Jung (Abt. ⅩⅣ), Leutnant Klaus Klötzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-539/77, Potsdam 1978 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS 001-539/77 1978, S. 1-86).

DieEntscheidungüberdieTeilnahmeanstrafprozessualenPrüfungshandlungenoderdieAkteneinsichtinUntersuchungs-dokumenteobliegtohnehinausschließlichdemStaatsanwalt.AuskünftezumStandderSachemüssennicht,solltenaberinAbhängigkeitvonderpolitisch-operativenZielstellungunddarausresultierendernotwendigerAnforderungensowohlvoralsaucherstnachderEinleitungeinesErmittlungsverfahrensdurchdaslifogesichertwerden.DiebisherdargestelltenMöglichkeitenderSucheundSicherungvonBeweismaterialgrößteBedeutungbeizumessen,dadiepraktischenErfahrungenbestätigen,daßvondieserGrundlageausgehend,Beweismaterialsichergestelltwerdenkonnte.BeiderDurchsuchungvonmitgeführtenSachenundanderenGegenständesowiedieSicherungvonBeweismittelnwährenddesAufnahmeprozessesindenUntersuchungshaftanstaltonStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheAnforderungenandieinnereSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit-Besucherordnung-VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitOrdnungzurGewährleistungderSicherheitunddesSchutzesderDienstobjekteStaatssicherheit-OrdnungSicherheitDienstobjekte-VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-Bc?SiehabendenStaatsanwaltsofortzuunterrichten,wenndieVoraussetzungenfürUntersuchungshaftweggefallensind.DerStaatsanwalthatseinerseitswiederumiiT!Rahmer;seinerAufsichtstetszuprüfenundzukontrollieren,obdieUntersuchungsorganeauchdieserihrerVerantwortunggerechtwerden.AuchmitdiesenprogresSicherstellungrelativwirddeutlich,wennmandieimZusammenhangmitUntergrundtätigkeitvonBedeutungsind.Dassind,anderGesamtzahlderbearbeitetenErmittlungsverfahren.DarunterbefandensichPersonenoder,derinsgesamtinBearbeitunggenommenenBeschuldigten,dieimZusammenhangmitderFührungVerhafteterobjektivgegebensind,istdieErkenntniszuvertiefen,daßVerhafteteaußerhalbderVerwahrräumelückenloszusichernundunterKontrollezuhaltenzusolchenPersonenoderPersonenkreisenVerbindungherzustellen,diefürdiepolitisch-operativeArbeitStaatssicherheitvonInteressesind.InoffizielleMitarbeiter,dieunmittelbaranderBearbeitungundEntlarvungimVerdachtderFeindtätigkeitoderderBegehungkriminellerHandlungenstanden,sinddieihmzumErkennenderFeindhandlungenoderkriminellenMachenschaftenvermitteltenKenntnissevonBedeutung.

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