Die Anforderungen an die Erarbeitung und Durchsetzung des Programms der operativen Sofortmaßnahmen für den operativen Sicherungs- und Kontrolldienst in der Untersuchungshaftanstalt 1985, Blatt 36

Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985, Blatt 36 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 36); Blatt 36 ws Jiis 0001-62/85 So erwies es sicii. als richtig, den im Zusammenhang mit dem erfolgten Regierungswechsel in der BJID im Jaare 1563 sich vollziehenden Uee.itsruclc allen Genossen zu verdeutlieu.cn, und sie gleichzeitig darauf zu orientieren, daß sich dies auch im Auftreten und Verhalten von verhafteten UifJ-Uürgcrn und ständigen. Einwohnern von Berlin (fest) sowie in Vorbereitung auf die Gespräche mir einem Vertreter opares Staates widerspiegeln. wird. durch ein wachsames, tscu ehist is ch-tclug-es'. //efhüJ-ten der Mitarbeiter wurde ihnen so der 5.'ährbqdeiiyfcug'e;li provoUatorisches Aufti'eten entzogen und die nnociffeyclgton Anschuldigungen konnten eindeutig als V cjr life tpid urig rMfüc lege wiesen werden. Erzieh.ung und Hg£§ igung'dcr Mitax'beiter im Prozeß der Aufgabenerfüllung ist dapiiWrix'hscin;, wenn sie sica auc., in einer auf die vorbeugende Verniliderung gerichteten Tätigkeit der Mitarbeiter niedorschlügt. dazu ist es notwendig, all jene notwendigen hcuni-nisse zu vermitteln, die es ermöglichen, das Tätigwerden des rexnetes bere: s bei ersten Anzeichen zu ernennen und bereits in dieser i’.iase darauf zu rca,gieren. Uiii i’rovoha t tonen und andere f cindii c.i-uega ti vo iiandi ungon frühzeitig zu erkennen. ho;.;.non deshalb der Bcrbacutung und Kontrolle - der Verhafteten und inrci" jeweiligen L'mgebung. - der bau- iuid sic.ierungstec;misc.ien .uilagen der Untorsuchuiigs-iraf ta 11 s ta 11 sow;Lc - der an die Un tersuenungskaf ta.ns tal t angrenzenden Straßen, Plätze. fege und Grunds Lüche {J i* ü T2 0 )J C U. C ll T- LI11 0,' Z II, - dünne a ihivr . i : 1 1 -\ cs Oh1 r.; 0. u.ing ■SV.:; - O L-' ' p e lisch auff aliio .1? C 1' . 0 . 1 L C j.\ eine s V c 1 - Cl J t O t Cil . im \ G 1' v;a. : r raum vorgen eiiiioeno G V L 1 ci e' LUlt - CD an ici I inrJ.c it UI lg .‘i- ■ ;c .11 * thnicii und UCJl i Ci iiLLI' 'C Cii . Cv Ci * 21'. ene Ges prä c . J.C übe a A ucii muog 1 iC;i. ü c i- CU LU' i Cl andere r cl c1 1C i i a: id 1 l.Ui ' r\ ■ LU id ■u.ic rungen auf L! v * Ü 1 (J : J V O r b c 1: o i oUiiu; s. .an di ungen zu 1' c uVb iv üt Ionen und ander Cii 0 i ::di 1 c ; -naga L i vo n a 2 Ifi i LU 2 j} c 11 1 L . IV." C 1 s O : i. Kopie I Ak s 3. üiU;
Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985, Blatt 36 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 36) Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985, Blatt 36 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 36)

Dokumentation: Die Anforderungen an die Erarbeitung und Durchsetzung des Programms der operativen Sofortmaßnahmen für den operativen Sicherungs- und Kontrolldienst in der Untersuchungshaftanstalt, Fachschulabschlußarbeit Oberleutnant Lothar Fahland (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-642/85, Potsdam 1985 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-642/85 1985, Bl. 1-58).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung begründet. Die besonderen Anforderungen, die an den Untersuchungsführer zu stellen sind, werden im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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