Zu einigen praktischen Erfahrungen bei der Besuchsdurchführung - in Umsetzung der Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besuchsverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS - und sich daraus ergebene Schlußfolgerungen 1986, Seite 7

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86, Seite 7 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 7); 7 000007 Bei der Besuchsdurchführung ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Dazu gehört beispielsweise, daß provokatorische Handlungen.Versuche der unberechtigten Übermittlung von Informationen oder die unerlaubte Übergabe von Gegenständen verhindert werden. Es ist untersagt, bei Besuchen üben, Regimeverhältnisse in '-f * f ii ’xA■' , j der Uhtersuchungshäftanstalt,'uberrfagen zum Stand des Ermittlungsverfahrens, über andere Verhaftete oder über Angehörige des Untersuchungsorgans bzw. des Untersuchungs-haftvollzuges zu sprechen. Die Einhaltung der durch den Staatsanwalt oder das Gericht erteilten Auflagen ist zu überwachen und konsequent zu fordern. Während des Besuches- ist darauf zu achten, daß die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und daß die Unterhaltung laut und deutlich geführt wird. Es ist erforderlich, daß der verantwortliche Mitarbeiter aufmerksam die Gesprächsführung verfolgt. Briefe oder ' Fotos' sind vor der'Übergäbe an den Verhaftet eh zu kön t röl- lieren, um unerlaubten Informationsaustausch zu verhindern. Werden die Auflagen und sonstigen Bedingungen für die Gesprächsführung nicht eingehalten und bleiben jegliche Ermahnungen erfolglos y wird der Besuch abgebrochen. ; Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist über den entsprechenden Sachverhalt und die erfolgten Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Die Einflußnahme in die Gesprächsführung ist außer zur nachdrücklichen Hinweisung auf die Einhaltung der Bedingungen oder zur Beantwortung gestellter Fragen nicht angebracht.;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86, Seite 7 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 7) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86, Seite 7 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 7)

Dokumentation Stasi Fachschulabschlußarbeit MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986; Zu einigen praktischen Erfahrungen bei der Besuchsdurchführung - in Umsetzung der Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besuchsverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS - und sich daraus ergebene Schlußfolgerungen, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 1-16).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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