Zu einigen praktischen Erfahrungen bei der Besuchsdurchführung - in Umsetzung der Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besuchsverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS - und sich daraus ergebene Schlußfolgerungen 1986, Seite 14

Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86, Seite 14 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 14); Anlage l 14 Strafvollzugsein rieh tung "bsR; ooog 1 Besuchsbestimmunqen für Angehörige von Strafgefangenen 1. Besucher haben- - - vx■ - sich bei der Wache des Besuchergebäudes unter Vorlage ihres Personaldokumentes auszuweisen , - den Besuchserlaubnisschein vorzulegen, - sich den angewiesenen Kontrollmaßnahmen zu unterziehen , - die für die Besuchsdurchführung nicht notwendigen "Sachen und Gepäckstücke in den zugewiesenen Scnließ- fächern abzulegen 2. Bei Besuchen ist gestattet - sich durch Händedruck zu begrüßen bzw. zu verabschieden , - sich über persönliche, familiäre, verwandtschaftliche und gesellschaftliche Probleme auszutauschen, - kleinere Geschenke mitzubringen (diese sind zur Kontrolle an den Beaufsichtigenden zu übergeben) 3, Es ist nicht gestattet ohne Zustimmung des Beaufsichtigenden Geschenke oder Gegenstände zu übergeben oder entgegenzunehmen, illegal mündliche öder schriftliche Nachrichten zu über mittein,; . ■. 4 \ u über Angelegenheiten der Vollzugseinrichtung, deren Mitarbeiter, über Regimeverhältnisse oder über Mitih-ha ft ie r te . zu■sprechen-V . - ? A : im Besucherzimmer zu rauchen# Per Besuch wird .abgebrochen, wenn die. angeführten Ber s Amgren eifrgehaltört' gen des Beaufsichtigenden nicht nachgekommen oder in anderer Art und Weise gegen die Ordnung und Sicherheit verstoßen wird. 5. Personen bis zu 14 Pahren ist die Teilnahme am Besuch nicht gestattet. Unter Alkohol oder Drogen stehenden Personen wird der Zutritt zum Besuchsgebäude verwehrt. 6. Die Dauer des Besuches beträgt 1 Stunde. Der Leiter;
Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86, Seite 14 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 14) Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86, Seite 14 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 14)

Dokumentation Stasi Fachschulabschlußarbeit MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986; Zu einigen praktischen Erfahrungen bei der Besuchsdurchführung - in Umsetzung der Ordnung Nr. 2/86 zur Organisierung, Durchführung und Kontrolle des Besuchsverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten des MfS - und sich daraus ergebene Schlußfolgerungen, Fachschulabschlußarbeit Hauptmann Edwin Buhse (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung ⅩⅣ, o.D., o.O, o.J., ca. 1986 wg. Bez. DA 2/86 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR Abt. ⅩⅣ 1986, S. 1-16).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , insbesondere erfolgen, um bei den mit der anfänglichen Zielstellung der ausschließlichen Gefahrenabwehr auf der Grundlage der Befugnisse des Gesetzes eingeleiteten Maßnahmen gleichzeitig Informationen zu erarbeiten, die eine Bestimmung des vernehmungstaktischen Vorgehens ermöglichen. In diesem Zusammenhang kommt der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem den führenden operativen Mitarbeiter große Bedeutung. Der Pührungs-offizier, der in der Phase der Einleitung strafrechtlicher und strafprozessualer Maßnahmen als auch während der Bearbeitung dos Ermittlungsverfahrens und nach Abschluß des gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt werden.

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