Einige Aspekte der operativ-technischen und organisatorischen Aufgabenstellung zur wirksamen Durchsetzung der Grundsätze des operativen Untersuchungshaftvollzuges und der Sicherung des Ermittlungsverfahrens 1976, Blatt 17

Fachschulabschlußarbeit Major Werner Braun (Abt. ⅩⅣ), Hauptmann Klaus Zeiß (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 001-133/75, Potsdam 1976, Blatt 17 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS GVS 001-133/75 1976, Bl. 17); tsstu - 31att 17 - JKS OCI-I33/75 000018 - Dokument!erung und Aktenhaltung. Ausgehend von diesen Hauptaufgaben, die in ihrer Durchsetzung und Verwirklichung als eine Einheit zu betrachten sind, gilt es in diesem Abschnitt unserer Fachschulabschlußarbeit, einige wesentliche operative Prozesse herauszuarbeiten und Erfahrungen zur Einlieferung, Durchsuchung, Verwahrung und Betreuung zu vermitteln. cf Einlieferung und Durchsuchung , A,. %■■■'r" Die Einlieferung, als den erst.*und wichötigs k- V- '.r\ beinhaltet die 2inlieferun#v.ithd 'Durchsuchung, kenhungsdienstlicheiäBnmen und die ordnun Aufbewahrung der Efb-kt-en und Asservaten der ten Aufgabenkomplex, die Durchführung er-gsgemäße und sichere Inhaftierten. v Charakterisieren wir die Phase der Einlieferung eines Verhafteten oder vorläufig Festgenommenen, so müssen wir stets davon ausgehen, daß mit der Inhaftierung jeder Person eine völlig veränderte Situation für diese eintritt, die sich in seinen Verhaltensweisen widerspiegeln kann. Die bisherige Praxis bestätigt immer wieder.iie Unterschiedlichkeit der Inhaftierten im Verhalten und Auftreten während der Einlieferung. Es zeigt sich beispielsweise, daß einige Personen sehr ruhig und gelassen den Anordnungen der Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt Folge leisten, andere treten wiederum aggressiv und provozierend auf. Es kann dabei zu Gewalttätigkeiten, Kurzschlußreaktionen und anderen Erscheinungsformen renitenten Verhaltens dieser Personen kommen. Um solchen Auswirkungen einer Inhaftierung vorbeugend entgegenzu-troten, ist es unbedingt erforderlich, vor oder während der Einlie ferung dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt Informationen und Hinweise über die einzuliefernde Person zu übermitteln. Diese Informationen sind auch weiterhin von besonderer Wichtigkeit, da verhaftete oder vorläufig festgenommene Personen mit Schuß und Stichwaffen, Giftampullen oder anderen lebensgefährdender. Gegenständen zum ßvecke ihrer Straftat ausgerüstet sein können. ■) StU;
Fachschulabschlußarbeit Major Werner Braun (Abt. ⅩⅣ), Hauptmann Klaus Zeiß (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 001-133/75, Potsdam 1976, Blatt 17 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS GVS 001-133/75 1976, Bl. 17) Fachschulabschlußarbeit Major Werner Braun (Abt. ⅩⅣ), Hauptmann Klaus Zeiß (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 001-133/75, Potsdam 1976, Blatt 17 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS GVS 001-133/75 1976, Bl. 17)

Dokumentation: Einige Aspekte der operativ-technischen und organisatorischen Aufgabenstellung zur wirksamen Durchsetzung der Grundsätze des operativen Untersuchungshaftvollzuges und der Sicherung des Ermittlungsverfahrens, Fachschulabschlußarbeit Major Werner Braun (Abt. ⅩⅣ), Hauptmann Klaus Zeiß (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 001-133/75, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS GVS 001-133/75 1976, Bl. 1-40).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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