Einige Aspekte der operativ-technischen und organisatorischen Aufgabenstellung zur wirksamen Durchsetzung der Grundsätze des operativen Untersuchungshaftvollzuges und der Sicherung des Ermittlungsverfahrens 1976, Blatt 13

Fachschulabschlußarbeit Major Werner Braun (Abt. ⅩⅣ), Hauptmann Klaus Zeiß (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 001-133/75, Potsdam 1976, Blatt 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS GVS 001-133/75 1976, Bl. 13); - Blatt 13 - 000014 JH3 OC1-133/75 nisse in der tätlichen Aufgabenerfüllung auf der Grundlage der verbindlichen Rechtsnormen, den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang rr.it den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Inhaftierten und andererseits eine konsequente Abgrenzung von den Inhaftierten zu gewährleisten. Die Durchführung des Vollzugs der Untersuchungshaft stellt eine ' / 7-"'' Beschränkung der persönlichen Freiheiten,-der- Inhaftierten dar. Die Inhaftierten haben bestimmte fest gehegt a Verhaltensnormen, ‘ Pflichten und Rechte, die konkret in der Hausordnung fixiert sind, einzuhalten, die ihnen dä'S: Befrledigung ihrer persönlichen Bedürfnisse weitestgehend einschränken. ff' , Beim Vollzug der,. Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, da3 die Menschenwürde und die Persönlichkeit der Inhaftierten geachtet wird. Dazu heißt es in der UHVO: \ "Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist die sozialistische Gesetzlichkeit streng einzuhalten, die Menschenwürde und die Persönlichkeit des Verhafteten zu achten. Die Rechte der Verhafteten dürfen während der Untersuchungshaft nur insoweit eingeschränkt werden, wie es der Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern und die 4) gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen." In diesem Grundsatz ist eindeutig die Rechtslage der Inhaftierten in der Untersuchungshaft sowie die gesetzlich möglichen .Einschränkungen, die Inhaftierten auferlegt werden können, geregelt. In der Diplomarbeit der Genossen Major Donath und Frölich wurde herausgearbeitet, daß feindliche Agenturen bei ihrer Instruierung zur Verhaltensweise in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit den Auftrag erhalten, sich an die Ord-nungs- und Verhaltensregeln sowie Weisungen der Posten zu halten;
Fachschulabschlußarbeit Major Werner Braun (Abt. ⅩⅣ), Hauptmann Klaus Zeiß (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 001-133/75, Potsdam 1976, Blatt 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS GVS 001-133/75 1976, Bl. 13) Fachschulabschlußarbeit Major Werner Braun (Abt. ⅩⅣ), Hauptmann Klaus Zeiß (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 001-133/75, Potsdam 1976, Blatt 13 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS GVS 001-133/75 1976, Bl. 13)

Dokumentation: Einige Aspekte der operativ-technischen und organisatorischen Aufgabenstellung zur wirksamen Durchsetzung der Grundsätze des operativen Untersuchungshaftvollzuges und der Sicherung des Ermittlungsverfahrens, Fachschulabschlußarbeit Major Werner Braun (Abt. ⅩⅣ), Hauptmann Klaus Zeiß (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) 001-133/75, Potsdam 1976 (FS-Abschl.-Arb. MfS DDR JHS GVS 001-133/75 1976, Bl. 1-40).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und hierin eingeordnet auch eines wesentlichen Teiles solcher Handlungen, die in Form von Staatsverbrechen und anderen vom Gegner inspirierten Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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