Entwurf des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik 1967, Seite 9

Entwurf des Strafgesetzbuches (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1967, Seite 9 (Entw. StGB DDR 1967, S. 9); heiten und Mängeln in der wissenschaftlichen Leitung der Volkswirtschaft und in der Beherrschung der modernen Technik ist in erster Linie durch die Entwicklung wissenschaftlicher Leilungsmethoden, durch die Einheit von politisch-ideologischer Erziehungsarbeit und der Anwendung differenzierter ökonomischer Mittel zu begegnen. Das Strafrecht ist gegen diese Erscheinungen das letzte Mittel. Die Anwendung des Strafrechts muß die Entwicklung der Verantwor-tungs- und Entscheidungsfreudigkeit und einer schöpferischen, auf den größten volkswirtschaftlichen Nutzen gerichteten Arbeit fördern. Die Straftatbestände sind folglich auf die Fälle zu beschränken, bei denen andere Mittel zur Bekämpfung von Handlungen, die die sozialistische Volkswirtschaft und das sozialistische Eigentum schädigen, nicht ausreichen. Verzichtet wurde darauf, eine besondere Strafbestimmung gegen Ausschußproduktion zu schaffen, jedoch sind schwerwiegende, auf persönliche Bereicherung gerichtete Fälle unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise als Betrug strafbar. Der Kampf für hochwertige Produkte ist vor allem mit den Mitteln des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung zu führen, wobei dem sozialistischen Wettbewerb und der Neuererbewegung besondere Bedeutung zukommt. Schutz der Jugend Kampf gegen die Jugendkriminalität Partei- und Staatsführung widmen der Entwicklung der Jugend und der Familie große Aufmerksamkeit. Die Jugend bedarf der Fürsorge aller, sie ist das wertvollste Gut der Nation. Ihr Anteil am umfassenden Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist beträchtlich, ihre Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft im allgemeinen vorbildlich. Das Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport Jugendgesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. 5.1964 und das Familiengesetzbuch vom 20.12.1965 kennzeichnen die Sorge für die Entwicklung der Jugend. Die Strafbestimmungen zum Schutze einer gesunden Entwicklung der Jugend sind gegenwärtig noch verstreut im geltenden Strafgesetzbuch, im Jugendgerichtsgesetz, in der Verordnung zum Schutze der Jugend und in anderen rechtlichen Vorschriften geregelt. Mit dem neuen Strafgesetzbuch werden diese Strafbestimmungen in einem besonderen Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ zusammengefaßt. Besonders hinzuweisen ist auf § 131 Verletzung von Erziehungspflichten , § 132 Verleitung Minderjähriger zu asozialer Lebensweise , § 135 Schutz vor Schund- und Schmutzerzeugnissen und § 136 Schutz vor Alkoholmißbrauch . Anliegen dieser Bestimmungen ist es, die Verantwortung der Erwachsenen für die Entwicklung der Jugend zu erhöhen und grobe Verletzungen von Erziehungspflichten und schwerwiegende Gefährdungshandlungen mit strafrechtlichen Mitteln wirksam zu verfolgen. Verletzungen von Erziehungspflichten, Alkoholmißbrauch und der Einfluß von Schund- und Schmutzliteratur sowie das schlechte Vorbild Erwachsener sind zugleich Faktoren, die bei Straftaten Jugendlicher eine wichtige Rolle spielen. Während die Mehrzahl der jungen Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ihre Pflichten vorbildlich erfüllen, ordentlich arbeiten, fleißig lernen und um eine kulturvolle Freizeitgestaltung bemüht sind, gibt es noch eine beachtliche Anzahl junger Menschen, die die vielfältigen Möglichkeiten, die gerade der Jugend in der Deutschen Demokratischen Republik geboten werden, nicht nutzen und sogar Straftaten begehen. Erhöhung der Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten und aller Bürger für das einwandfreie Verhalten der jungen Menschen ist die eine Seite. Gleichzeitig fordern aber unsere Bürger mit Recht, daß gegen junge Menschen, die glauben, die Gesetze mißachten zu können, die sich rowdyhaft verhalten und die schließlich schwerwiegende Straftaten begehen, auch strafrechtliche Mittel einschließlich der Freiheitsstrafe zur Anwendung gelangen. In der Gesamtkriminalität in der Deutschen Demokratischen Republik beträgt der Anteil junger Menschen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, seit Jahren etwa 50 Prozent. Ungenügende erzieherische Einwirkung, Mängel in der Berufsausbildung und nicht zuletzt unzureichendes Zusammenwirken zwischen Elternhaus. Schule und Jugendorganisation sind bei den Straftaten junger Menschen nicht zu unterschätzende Faktoren. Vielfach zeigen sich bereits im Kindesalter Anfänge einer negativen Entwicklung. Nicht regelmäßiger Schul- 9;
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Dokumentation: Entwurf des Strafgesetzbuches (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1967 (Entw. StGB DDR 1967, S. 1-96).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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