Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands von 1945-1963, Seite 575

Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 575 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 575); 536 Siegfried Mampel hat. Für die örtlichen Volksvertretungen wurde das imperative Mandat bereits durch die Ordnungen des Jahres 1952 eingeführt und vom Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht übernommen (§§ 22 c und 26). So erhält die SED die Möglichkeit, auch auf die Abgeordneten Einfluß zu nehmen, die ihr nicht angehören. Die Aufschlüsselung der Volksvertretungen nach Parteizugehörigkeit ist müßig. Das imperative Mandat sichert die Homogenität der Volksvertretung nach der Wahl. Trotz der in Artikel 67 garantierten Immunität wurde eine Reihe von Volkskammerabgeordneten verhaftet, ohne daß zuvor ihre Immunität aufgehoben worden war. Eine weitere Anzahl von Abgeordneten flüchtete in die Bundesrepublik, weil ihre persönliche Freiheit gefährdet war324. Die Stellung der Abgeordneten im übrigen, die nur unwesentlich vom Herkömmlichen ab weicht, richtet sich weiter nach Artikel 68-70. Als Instrument der SED spielt die Volkskammer in der Verfassungswirklichkeit nur eine bescheidene Rolle. Sie tagt nur einigemal im Jahr jeweils an einem Tag oder an zwei Tagen. Eine eingehende Beratung der ihr vorgelegten Entwürfe findet nicht statt. Oft werden diese ihr erst kurz vor der Beschlußfassung zugänglich gemacht. Die Volkskammer hat zwar eine Reihe von Ständigen Ausschüssen (Artikel 60), hat ferner den Ständigen Ausschuß für Nationale Verteidigung325 und Fachausschüsse gebildet und ist berechtigt, Untersuchungsausschüsse mit den üblichen Vollmachten einzusetzen (Artikel 65). Indessen finden auch in diesen Ausschüssen Beratungen kaum statt. An den vorgelegten Entwürfen werden nach ihrer Überweisung von den Ausschüssen allenfalls stilistische Verbesserungen vor genommen. Die Homogenität der Volkskammer wie auch der übrigen Volksvertretungen hat dazu geführt, daß bisher noch jede Vorlage von ihnen einstimmig angenommen wurde. Die herkömmlichen Bestimmungen über die Beschlußfähigkeit, die erforderliche Mehrheit für die Beschlußfassung, die Öffentlichkeit der Verhandlung und die wahrheitsgetreue Berichterstattung über Sitzungen der Volkskammer und ihrer Ausschüsse (Artikel 61-62) kommen daher kaum zum Zuge. Die Bedeutungslosigkeit der Volkskammer hat ihre Ursache vor allem darin, daß wegen der Suprematie der SED die Grundsätze der Regierungspolitik von den Spitzengremien der SED (Parteitag, z. B. im Parteiprogramm vom Januar 1963, Politbüro und Zentralkomitee) bestimmt werden. Das Recht zur Gesetzgebung steht ihr (und dem Volk durch Volksentscheid) (Artikel 81) nicht mehr ausschließlich zu, sondern auch anderen Staatsorganen326. Weitere Funktionen wurden der Volkskammer nach Errichtung des Staatsrates entzogen, so, wie oben berichtet, die Aufsicht über die örtlichen Volksvertretungen und deren Anleitung. Geblieben ist der Volkskammer das Recht zur Bestätigung der Regierung (Artikel 94) und der Wahl der Richter des Obersten Gerichts und des Obersten Staatsanwalts (Generalstaatsanwalts) (Artikel 131). Übertragen wurde ihr die Wahl des Staatsrates (Artikel 101 n. F.). Die Volkskammer kann weiter auch die Regierung insgesamt und jedes Regierungsmitglied stürzen (Artikel 95 und 96) und den Staatsrat, insgesamt oder eines seiner Mitglieder (Artikel 108), die Richter des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt (Artikel 132) abberufen. Wegen der Suprematie der 324 Interne Unterlagen des Untersuchungsausschusses Freiheitlicher Juristen. 325 Beschluß der Volkskammer über die Bildung des Ständigen Ausschusses für Nationale Verteidigung vom 10. Februar i960 (GBl. I S. 91). зге Vgl. unten Abschnitt Gesetzgebung.;
Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 575 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 575) Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 575 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 575)

Dokumentation: Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963 (Sonderdruck aus: Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 13, Seite 455-579), Rechtsanwalt Siegfried Mampel, Berlin, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1964 (Entw. Verf.ordn. SBZ, DDR 1945-1963, S. 492-580).

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