Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands von 1945-1963, Seite 562

Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 562 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 562); Entwicklung der Verfassungsordnung in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands S23 Verfassung. Dem formell gültigen Verfassungsredit fehlt die Geltungskrafl in der Wirklichkeit und dem wirklichen Verfassungsrecht fehlt die rechtliche Geltung. Die VerfassungsWirklichkeit wurde durch Maßnahmen und Duldungen der öffentlichen Gewalt gestaltet. Zu derartigen Maßnahmen gehörten von Anfang an auch Gesetze, die als mit der Verfassung unvereinbar gewertet werden müssen, da sie dem geistesgeschichtlich-phänomenologischen Sinne einiger ihrer Bestimmungen widersprechen. Solange diese Gesetze nur an einigen Stellen die Verfassungsurkunde durchlöcherten, liegt hier für den außenstehenden Betrachter das Problem des verfassungsdurchbrechenden Gesetzes vor. Im Laufe der weiteren Entwicklung jedoch ergingen fast Jahr für Jahr Gesetze, die geschlossene Teilgebiete der Verfassung betrafen. Nur in drei Fällen insgesamt wurde der Text der Verfassung geändert264. Im übrigen blieb der Text der Verfassung von ihnen auch dann unberührt, wenn der Inhalt der neuen Regelungen selbst in kommunistischer Sicht mit dem Text der Verfassung unvereinbar war oder Teile der Verfassung gegenstandslos machte. Das war leicht möglich. Denn der Bestand der Verfassung ist nicht wie der Bestand des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dadurch gesichert, daß eine Änderung nur dann möglich ist, wenn der Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich geändert oder ergänzt wird (Artikel 79 Abs. 1). Eine Bestandssicherung ist nur insofern gegeben, als Beschlüsse der Volkskammer auf Abänderung der Verfassung der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten bedürfen unter der Voraussetzung, daß zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten anwesend sind (Artikel 83 Abs. 1). Wegen des Blocksystems hat die Volkskammer seit ihrem Bestehen indessen nur einstimmig Gesetze verabschiedet, also auch dann, wenn sie nicht verfassungsändernd waren, stets mit einer Mehrheit, die größer war als die zur Verfassungsänderung notwendige. Niemals konnte daher die Frage akut werden, ob eine verfassungsändernde Mehrheit auch erreicht war. Das führte dazu, daß bei der Verkündung niemals auf das Verhältnis des Gesetzes zur Verfassung eingegangen wurde. Es wurde gleichsam als selbstverständlich angesehen, daß ein von der Volkskammer als höchstem Organ der Republik verabschiedetes Gesetz mit der Verfassung übereinstimmte - ein Ausdruck der an keine Schranken gebundenen Selbstinterpretation der Verfassung durch die Inhaber der öffentlichen Gewalt. In der Regel wurde durch diese Gesetze die Verfassungswirklichkeit kaum oder nur wenig geändert. Im allgemeinen schlug sich lediglich die Verfassungswirklichkeit in diesen Gesetzen nieder. Wegen ihrer Kongruenz mit der Verfassungswirklichkeit und wegen ihrer äußeren Form als Rechtssätze sind sie Teile des materiellen Verfassungsrechts der SBZ. Soweit sie der Verfassungsurkunde widersprechen, hat diese ihre materielle Geltung verloren, auch wenn formell die entsprechenden Artikel nicht aufgehoben oder angepaßt sind. e) Die Entwicklung des Jahres 1950 Ausdruck der durch sowjetische Besatzungsmacht und die führende Stellung der SED bestimmten Verfassungswirklichkeit war bereits unmittelbar nach Inkraftsetzen der Verfassung, daß die Wahl der Volkskammer entsprechend Artikel 51 nicht unverzüglich stattfand, sondern um ein Jahr auf den 15. Oktober 1950 verschoben wurde. Auch die fälligen Wahlen zu den Landtagen, zu den Kreistagen und Gemeindevertretungen wur- 264 Gesetz zur Ergänzung der Verfassung vom 6. Oktober 1955 (GBl. I S. 653); Gesetz zur Auflösung der Länderkammer vom 8. Dezember 1958 (GBl. I S. 867); Gesetz über die Bildung des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. September i960 (GBl. I S. 505).;
Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 562 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 562) Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963, Seite 562 (Entw. VerfOrdn. SBZ DDR 1945-1963, S. 562)

Dokumentation: Entwicklung der Verfassungsordnung in der Sowjetzone Deutschlands [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschlands, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1945-1963 (Sonderdruck aus: Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 13, Seite 455-579), Rechtsanwalt Siegfried Mampel, Berlin, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen, 1964 (Entw. Verf.ordn. SBZ, DDR 1945-1963, S. 492-580).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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